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Wann darf ich Lachs in Sachsen angeln?

Lachs dürfen Sie in Sachsen vom 1. Mai bis zum 30. September angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 60 Zentimeter lang ist. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 30. April.

Schonzeit
1. Oktober bis 30. April
Mindestmaß
60 cm
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Lachs dauert sie vom 1. Oktober bis zum 30. April. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Fischereiaufseher dürfen am Wasser Ihren Fang kontrollieren. Halten Sie Fischereischein und Angelkarte deshalb bereit, auch wenn Sie nur auf Lachs angeln.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Ab welcher Länge darf Lachs in Sachsen mit?

Das Mindestmaß für Lachs beträgt 60 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Was gilt für Lachs in den Nachbarländern von Sachsen?

Das Mindestmaß für Lachs beträgt in allen 4 Ländern mit Mindestmaß 60 Zentimeter. Die längste Schonzeit hat Sachsen mit 212 Tagen vom 1. Oktober bis 30. April, die kürzeste Schleswig-Holstein mit 151 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Lachs in Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Lachs in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Sachsen1. Oktober bis 30. April60 cm
Bayerndas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Bremen15. Oktober bis 15. März60 cm
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommern1. September bis 31. März60 cm
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holstein1. Oktober bis 28. Februar60 cm

Was kostet ein Verstoß bei Lachs in Sachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Lachs in Sachsen kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Wie unterscheidet sich Lachs von ähnlichen Fischen?

Lachs wird gelegentlich mit Meerforelle verwechselt. Den Lachs erkennen Sie an der Schwanzflosse, die nach innen eingebuchtet ist. Bei der Meerforelle ist sie meist gerade abgeschnitten. Der Lachs hat außerdem einen schlanken Schwanzstiel, und seine schwarzen Punkte sitzen fast nur über der Seitenlinie, der feinen Linie entlang der Körperseite. Die Meerforelle wirkt kräftiger und trägt viele x-förmige Punkte, auch unterhalb der Seitenlinie. Der Lachs ist in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Die Meerforelle darf dagegen in einigen Ländern ab einem Mindestmaß mitgenommen werden. Wo beide erlaubt sind, liegt das Mindestmaß für den Lachs meist höher. Wer einen Lachs für eine Meerforelle hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.

Die Schonzeit verbietet das Fangen und Mitnehmen in dieser Zeit. Einen Fisch, den Sie vorher erlaubt gefangen und eingefroren haben, dürfen Sie behalten.

Weitere Wanderfische in Sachsen

Wie Lachs gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Lachs in Sachsen

Gelten für Lachs an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Lachs unterscheidet Sachsen nicht zwischen Küste und Binnenland.

Wann ist Lachs in Sachsen geschont?

Lachs ist in Sachsen vom 1. Oktober bis zum 30. April geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Mit welchen Fischen wird Lachs häufig verwechselt?

Lachs wird am häufigsten mit Meerforelle verwechselt. Den Lachs erkennen Sie an der Schwanzflosse, die nach innen eingebuchtet ist. Bei der Meerforelle ist sie meist gerade abgeschnitten. Der Lachs hat außerdem einen schlanken Schwanzstiel, und seine schwarzen Punkte sitzen fast nur über der Seitenlinie, der feinen Linie entlang der Körperseite. Die Meerforelle wirkt kräftiger und trägt viele x-förmige Punkte, auch unterhalb der Seitenlinie.

Darf ich Lachs in Sachsen heute mitnehmen?

Nein, Lachs ist in Sachsen heute geschont. Die Schonzeit dauert noch bis zum 30. April. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Brauche ich für Lachs eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Lachs verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.