Wann darf ich Aal in Niedersachsen angeln?
Aal dürfen Sie in Niedersachsen das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 35 Zentimeter lang ist.
Für Aal gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Das ist die allgemeine Regel in Niedersachsen. Daneben gelten eigene Regeln. Für Landkreise Leer, Aurich, Friesland, Wittmund, Ammerland, Wesermarsch, Cuxhaven und Stade sowie die kreisfreien Städte Emden und Wilhelmshaven ist Aal nicht geschont, es gilt keine Schonzeit, das Mindestmaß beträgt 28 Zentimeter.
Niedersachsen legt die Regeln für Aal selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.
Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.
Wie groß muss Aal in Niedersachsen mindestens sein?
Das Mindestmaß für Aal beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse. Beim Aal gehen Rücken-, Schwanz- und Afterflosse in einen durchgehenden Saum über, gemessen wird bis zu dessen Ende an der Schwanzspitze.
Schonzeit und Mindestmaß für Aal in allen Ländern
Das Mindestmaß für Aal reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen. Die längste Schonzeit hat Hessen mit 168 Tagen vom 15. September bis 1. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 90 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Niedersachsen, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen. Die Nachbarländer von Niedersachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Niedersachsen | keine | 35 cm |
| Brandenburg | keine | 50 cm |
| Bremen | keine | 45 cm |
| Hamburg | keine | 45 cm |
| Hessen | 15. September bis 1. März | 50 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. Dezember bis 28. Februar | 50 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 50 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 50 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 50 cm |
| Thüringen | 1. November bis 28. Februar | 50 cm |
| Baden-Württemberg | 15. September bis 1. März | 50 cm |
| Bayern | 1. Oktober bis 31. Dezember | 50 cm |
| Berlin | keine | 50 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 50 cm |
| Saarland | keine | 50 cm |
| Sachsen | keine | 50 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Aal in Niedersachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Aal in Niedersachsen kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran erkennen Sie Aal sicher?
Aal wird gelegentlich mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt. Für den Aal gilt im Binnenland überall ein Mindestmaß, in einigen Ländern auch eine Schonzeit. Die Quappe ist dagegen in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Wer dort eine Quappe für einen Aal hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Im Meer und im Brackwasser, dem Mischwasser aus Salz- und Süßwasser an der Küste, dürfen Angler den Aal derzeit gar nicht fangen.
Weitere Wanderfische in Niedersachsen
Wie Aal gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Niedersachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Aal in Niedersachsen
Darf ich Aal in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Aal nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Warum liegt die Schonzeit von Aal in genau diesen Monaten?
Für Aal gilt in Niedersachsen keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.
Welches Mindestmaß gilt für Aal in Niedersachsen?
Das Mindestmaß für Aal beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse.
Mit welchen Fischen wird Aal häufig verwechselt?
Aal wird am häufigsten mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt.
Weicht die Schonzeit für Aal in Niedersachsen von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Aal weichen 15 der 15 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Niedersachsen ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.