Was ist eine Schonzeit?
Eine Schonzeit ist ein fester Zeitraum im Jahr, in dem Sie eine bestimmte Fischart nicht fangen und nicht behalten dürfen. Meist gilt sie für eine Art und nicht für das ganze Gewässer. Während der Hecht geschont ist, dürfen Sie am selben See also in der Regel weiter auf Karpfen angeln. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sperren zusätzlich manche Gewässer für einige Monate ganz.
Die Schonzeit liegt fast immer in der Laichzeit der Art, also in den Wochen, in denen die Fische ihre Eier ablegen. Wer die Tiere in dieser Zeit in Ruhe lässt, sichert den Nachwuchs für die nächsten Jahre. Deshalb ist die Bachforelle im Herbst und Winter geschont, Hecht und Zander dagegen vor allem im Frühjahr.
Zwei verwandte Regeln stehen meist in derselben Tabelle der Verordnung. Manche Arten sind ganzjährig geschont, Sie dürfen sie also nie behalten. Das Mindestmaß legt fest, wie lang ein Fisch mindestens sein muss, bevor Sie ihn mitnehmen dürfen. Beim Zander liegt es je nach Land zwischen 35 und 50 Zentimetern. Auch für das Messen des Mindestmaßes gibt es feste Regeln.
Warum jedes Bundesland eigene Schonzeiten hat
Für Seen, Flüsse und Bäche macht jedes Bundesland seine eigenen Fischereigesetze. Im Grundgesetz stehen bei den Aufgaben des Bundes nur die Hochsee- und die Küstenfischerei. Die Schonzeit für Ihren Hecht steht deshalb in der Fischereiverordnung Ihres Bundeslandes und in keinem Bundesgesetz.
Die Länder haben dafür einen sachlichen Grund. Wann eine Art laicht, hängt von ihrem Gewässer ab, vor allem von der Wassertemperatur. Brandenburg schreibt das sogar in seine Verordnung. Dort legt der Hegeplan, also der Pflegeplan für den Fischbestand eines Gewässers, für die Berufsfischer vier Wochen Schonzeit für Hecht und Zander fest. Diese vier Wochen müssen in der Laichzeit liegen und zu den Bedingungen im jeweiligen Gewässer passen.
Selbst innerhalb eines Landes gibt es Unterschiede. In Baden-Württemberg gelten für Hecht und Zander im Main andere Zeiten als im Rest des Landes, in Rheinland-Pfalz für den Zander in der Lahn. Bayern erlaubt seinen Bezirken, Schonzeiten per Verordnung zu ändern, etwa wenn das Gleichgewicht im Fischbestand gestört ist.
Schonzeiten für Zander, Hecht und Bachforelle im Vergleich
Beim Zander dauert die Schonzeit in Seen und Flüssen zwischen 45 Tagen in Baden-Württemberg und 151 Tagen in Berlin. In Hessen und den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern hat er keine Schonzeit, dort gilt nur ein Mindestmaß. Die Schonzeit des Hechts beginnt zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar und endet spätestens am 31. Mai. Die Bachforelle ist frühestens ab dem 15. September geschont und höchstens bis zum 30. April.
| Bundesland | Zander | Hecht | Bachforelle |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 1. April bis 15. Mai | 15. Februar bis 15. Mai | 1. Oktober bis 28. Februar |
| Bayern | 15. Februar bis 30. April | 15. Februar bis 30. April | 1. Oktober bis 15. März |
| Berlin | 1. Januar bis 31. Mai | 1. Januar bis 30. April | 1. Oktober bis 30. April |
| Brandenburg | 1. April bis 31. Mai | 1. Februar bis 31. März | 16. Oktober bis 15. April |
| Bremen | 1. Februar bis 15. Mai | 1. Februar bis 15. Mai | 15. Oktober bis 15. März |
| Hamburg | 1. Februar bis 31. Mai | 1. Februar bis 31. Mai | 15. Oktober bis 15. Februar |
| Hessen | keine Schonzeit | 1. Februar bis 15. April | 1. Oktober bis 31. März |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine Schonzeit | keine Schonzeit | 1. Oktober bis 31. März |
| Niedersachsen | 15. März bis 30. April | 1. Februar bis 15. April | 15. Oktober bis 15. Februar |
| Nordrhein-Westfalen | 1. April bis 31. Mai | 15. Februar bis 30. April | 20. Oktober bis 15. März |
| Rheinland-Pfalz | 15. März bis 15. Mai | 1. Februar bis 31. Mai | 15. Oktober bis 15. März |
| Saarland | 15. Februar bis 31. Mai | 15. Februar bis 31. Mai | 1. Oktober bis 31. März |
| Sachsen | 1. Februar bis 31. Mai | 1. Februar bis 30. April | 1. Oktober bis 30. April |
| Sachsen-Anhalt | 15. Februar bis 31. Mai | 15. Februar bis 30. April | 15. September bis 31. März |
| Schleswig-Holstein | 15. März bis 15. Mai | 15. Februar bis 15. April | 1. Oktober bis 28. Februar |
| Thüringen | 1. April bis 31. Mai | 15. Februar bis 30. April | 1. Oktober bis 31. März |
Bei 70 Prozent der Arten sind sich die Länder uneinig
Die Auswertung legt für jede Art, die mindestens drei Bundesländer regeln, die Schonzeiten und Mindestmaße aller Länder nebeneinander. Das sind 69 Arten, darunter 2 Krebse und 7 Muscheln, weil das Fischereirecht auch sie schützt. Bei 48 dieser Arten weicht mindestens ein Land mit Schonzeit oder Mindestmaß von den anderen ab. Das sind 70 Prozent.
Einig sind sich die Länder nur bei 21 Arten. 18 davon schützen alle Länder, die sie nennen, das ganze Jahr, zum Beispiel Nordseeschnäpel, Maifisch und Strömer. Unter den Arten mit Schonzeit oder Mindestmaß gibt es keine einzige, die alle Länder gleich regeln. Wie lange eine Schonzeit im Schnitt dauert und welches Land die meisten Arten regelt, zeigt der Ländervergleich der Schonzeiten.
Was während der Schonzeit am Wasser gilt
Schon das Fangen ist oft verboten
In vielen Ländern verbietet die Verordnung in der Schonzeit schon das Fangen der geschonten Art und nicht erst das Mitnehmen. So steht es zum Beispiel in Bayern, Niedersachsen und Hamburg. Bremen verbietet ausdrücklich, den geschonten Fischen nachzustellen, also gezielt auf sie zu angeln.
Ein zufälliger Fang muss sofort zurück ins Wasser
Beißt ein geschonter Fisch trotzdem an, lösen Sie ihn vorsichtig vom Haken und setzen ihn sofort zurück. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und das Saarland schreiben genau das vor. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch nicht. Ist er so verletzt, dass er nicht überlebt, müssen Sie ihn in Niedersachsen und Bremen entsorgen, und behalten dürfen Sie ihn auch dann nicht.
Auch wer zurücksetzt, hat den Fisch gefangen
Wer in der Schonzeit gezielt auf Hecht angelt, fängt ihn, auch wenn er jeden Fisch zurücksetzt. In den genannten Ländern ist das deshalb ein Verstoß, weil dort schon das Fangen verboten ist. Das Saarland verbietet außerdem jedes Angeln, das von vornherein nur auf das Zurücksetzen der Fische ausgelegt ist.
An manchen Gewässern ruht im Winter jedes Angeln
Zwei Länder sperren zeitweise ganze Gewässer. In Rheinland-Pfalz ist an vielen Bächen, Flüssen und Seen vom 15. Oktober bis 15. März jedes Fischen verboten, auch mit der Handangel. An Rhein, Mosel, Lahn und anderen großen Flüssen sind dort stattdessen vom 15. April bis 31. Mai Blinker, Spinner und andere Kunstköder verboten. Nur künstliche Fliegen bleiben erlaubt. Schleswig-Holstein verbietet an den Gewässern, die seine Verordnung aufzählt, vom 1. Oktober bis 31. Dezember jedes Fischen, um die Fische zu schützen, die im Winter laichen.
Manche Länder verbieten in der Schonzeit bestimmte Köder
Einige Länder gehen noch weiter. In Bremen ist vom 1. Februar bis 15. Mai jedes Spinnfischen verboten, auch mit Blinker und Twister, und ebenso das Angeln mit Köderfisch. Berlin verbietet vom 1. Januar bis 30. April Raubfischköder und Köderfischsenken, also kleine Netze zum Fang von Köderfischen. In Hamburg dürfen Sie während der Schonzeit des Zanders nicht mit toten Köderfischen, Fischfetzen oder Kunstködern angeln, von wenigen Strecken abgesehen.
So finden Sie die Schonzeit für Ihr Gewässer
Die Schonzeit für Ihren Angelplatz finden Sie in vier Schritten. Die Regeln des Landes gelten dabei immer, der Verein kann sie nur strenger machen.
- 1
Bundesland des Gewässers klären
Es zählt das Land, in dem das Gewässer liegt, und nicht Ihr Wohnort. An der Küste von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gelten andere Regeln als an Seen und Flüssen im Binnenland.
- 2
Art und Datum prüfen
Mit der Abfrage Darf ich heute angeln? sehen Sie für jede Art und jedes Bundesland, ob sie heute geschont ist.
- 3
Angelkarte und Gewässerordnung lesen
Der Besitzer oder Pächter des Gewässers, meist ein Angelverein, darf strengere Regeln festlegen, etwa eine längere Schonzeit oder ein größeres Mindestmaß. Diese Regeln stehen auf der Angelkarte oder in der Gewässerordnung des Vereins.
- 4
Im Zweifel beim Fischereiamt fragen
Das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt (amtlich: untere Fischereibehörde) kennt auch Sonderregeln für einzelne Gewässer und kurzfristige Anordnungen.
Häufige Fragen
Gilt die Schonzeit für Zander in ganz Deutschland gleich?
Nein, die Schonzeit für Zander legt jedes Bundesland selbst fest. In Seen und Flüssen dauert sie zwischen 45 Tagen in Baden-Württemberg und 151 Tagen in Berlin. In Hessen und den Binnengewässern von Mecklenburg-Vorpommern hat der Zander gar keine Schonzeit, dort gilt nur ein Mindestmaß.
Darf ich in der Schonzeit auf Hecht angeln, wenn ich ihn wieder zurücksetze?
Nein, in vielen Bundesländern ist schon das Fangen eines geschonten Hechts verboten, zum Beispiel in Bayern, Niedersachsen und Hamburg. Bremen verbietet ausdrücklich, geschonten Fischen gezielt nachzustellen. Beißt ein Hecht trotzdem an, müssen Sie ihn sofort und schonend zurücksetzen.
Welches Bußgeld droht, wenn ich einen Fisch in der Schonzeit mitnehme?
Wer einen Fisch in seiner Schonzeit mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Den Höchstbetrag legt jedes Bundesland selbst fest, im Saarland sind es zum Beispiel bis zu 5.000 Euro. Wer zum ersten Mal und aus Versehen gegen die Regel verstößt, zahlt in der Regel weniger als jemand, der es mit Absicht tut.
Kann mein Angelverein eine längere Schonzeit festlegen als das Bundesland?
Ja, der Verein oder Besitzer eines Gewässers darf strengere Regeln festlegen als das Land, etwa eine längere Schonzeit oder ein größeres Mindestmaß. Diese Regeln stehen auf der Angelkarte oder in der Gewässerordnung. Mildere Regeln darf der Verein nicht festlegen, die Schonzeit des Landes gilt immer.
Warum ist die Bachforelle im Winter geschont und der Hecht im Frühjahr?
Die Schonzeit einer Fischart richtet sich nach ihrer Laichzeit, und die Bachforelle laicht im Herbst und Winter, der Hecht im Frühjahr. Deshalb beginnt die Schonzeit der Bachforelle je nach Land zwischen dem 15. September und dem 20. Oktober. Die Schonzeit des Hechts beginnt zwischen dem 1. Januar und dem 15. Februar.
