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Schonzeit und Mindestmaß für Aal in 16 Bundesländern

Schonzeit und Mindestmaß für Aal unterscheiden sich von Land zu Land, manchmal um Wochen und mehrere Zentimeter. Der wissenschaftliche Name von Aal lautet Anguilla anguilla.

Schonzeit und Mindestmaß für Aal je Bundesland

Das Mindestmaß für Aal reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die längste Schonzeit hat Baden-Württemberg mit 168 Tagen vom 15. September bis 1. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 90 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.

Aal: Schonzeit und Mindestmaß je Bundesland
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Baden-Württembergvom 15. September bis zum 1. März geschont50 cm
Bayernvom 1. Oktober bis zum 31. Dezember geschont50 cm
Berlinnicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Brandenburgnicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Bremennicht geschont, es gilt keine Schonzeit45 cm
Hamburgnicht geschont, es gilt keine Schonzeit45 cm
Hessenvom 15. September bis zum 1. März geschont50 cm
Mecklenburg-Vorpommernvom 1. Dezember bis zum 28. Februar geschont50 cm
Niedersachsennicht geschont, es gilt keine Schonzeit35 cm
Nordrhein-Westfalennicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Rheinland-Pfalznicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Saarlandnicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Sachsennicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Sachsen-Anhaltnicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Schleswig-Holsteinnicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Thüringenvom 1. November bis zum 28. Februar geschont50 cm

Woran Sie Aal sicher erkennen

Aal wird gelegentlich mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt. Für den Aal gilt im Binnenland überall ein Mindestmaß, in einigen Ländern auch eine Schonzeit. Die Quappe ist dagegen in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Wer dort eine Quappe für einen Aal hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Im Meer und im Brackwasser, dem Mischwasser aus Salz- und Süßwasser an der Küste, dürfen Angler den Aal derzeit gar nicht fangen.

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Häufige Fragen zu Aal

Wie unterscheidet sich das Mindestmaß für Aal zwischen den Ländern?

Das Mindestmaß für Aal reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

In welchem Bundesland ist die Schonzeit für Aal am längsten?

Die längste Schonzeit für Aal hat Baden-Württemberg mit 168 Tagen, vom 15. September bis 1. März.

Wie heißt Aal wissenschaftlich?

Der wissenschaftliche Name von Aal lautet Anguilla anguilla.

Wo finde ich die Schonzeit für Aal in einem bestimmten Bundesland?

Jedes Bundesland im Ländervergleich ist mit seiner eigenen Übersicht für Aal verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.

Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.