Wann darf ich Aal in Bremen angeln?
Aal dürfen Sie in Bremen das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 45 Zentimeter lang ist.
Für Aal gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Die Landesregeln für Aal gelten in Bremen auch an Vereinsgewässern. Auf der Angelkarte können dort zusätzlich strengere Regeln stehen.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Wie groß muss Aal in Bremen mindestens sein?
Das Mindestmaß für Aal beträgt 45 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse. Beim Aal gehen Rücken-, Schwanz- und Afterflosse in einen durchgehenden Saum über, gemessen wird bis zu dessen Ende an der Schwanzspitze.
Was gilt für Aal in den Nachbarländern von Bremen?
Das Mindestmaß für Aal reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die längste Schonzeit hat Baden-Württemberg mit 168 Tagen vom 15. September bis 1. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 90 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Bremen, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Bremen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bremen | keine | 45 cm |
| Niedersachsen | keine | 35 cm |
| Baden-Württemberg | 15. September bis 1. März | 50 cm |
| Bayern | 1. Oktober bis 31. Dezember | 50 cm |
| Berlin | keine | 50 cm |
| Brandenburg | keine | 50 cm |
| Hamburg | keine | 45 cm |
| Hessen | 15. September bis 1. März | 50 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. Dezember bis 28. Februar | 50 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 50 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 50 cm |
| Saarland | keine | 50 cm |
| Sachsen | keine | 50 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 50 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 50 cm |
| Thüringen | 1. November bis 28. Februar | 50 cm |
Welches Bußgeld droht in Bremen bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Bremen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Aal in Bremen kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Mit welchen Fischen wird Aal häufig verwechselt?
Aal wird gelegentlich mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt. Für den Aal gilt im Binnenland überall ein Mindestmaß, in einigen Ländern auch eine Schonzeit. Die Quappe ist dagegen in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Wer dort eine Quappe für einen Aal hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Im Meer und im Brackwasser, dem Mischwasser aus Salz- und Süßwasser an der Küste, dürfen Angler den Aal derzeit gar nicht fangen.
Weitere Wanderfische in Bremen
Wie Aal gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Bremen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Aal in Bremen
Gilt für Aal in Bremen ein Höchstmaß?
Nein, für Aal gilt in Bremen kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Brauche ich für Aal eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Aal verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Darf ich Aal in Bremen heute mitnehmen?
Ja, heute dürfen Sie Aal in Bremen mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Mit welchen Fischen wird Aal häufig verwechselt?
Aal wird am häufigsten mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt.
Darf ich Aal in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Aal nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Bremen in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.