Wann darf ich Aal in Mecklenburg-Vorpommern angeln?
Aal dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. März bis zum 30. November angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 50 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Dezember und dauert bis zum 28. Februar.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Aal dauert sie vom 1. Dezember bis zum 28. Februar. Beim Aal schützt sie die Wanderung, denn ab dem Herbst ziehen ausgewachsene Aale flussabwärts ins Meer, um in der Sargassosee zu laichen.
Das ist die allgemeine Regel in Mecklenburg-Vorpommern. Daneben gelten eigene Regeln. Für außerhalb der Drei-Seemeilen-Zone ist Aal das ganze Jahr geschont. Für Handangelfang in allen anderen Hoheitsgewässern ist Aal das ganze Jahr geschont.
Wer in Mecklenburg-Vorpommern gezielt auf Aal angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Welches Mindestmaß gilt für Aal in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Mindestmaß für Aal beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Beim Aal gehen Rücken-, Schwanz- und Afterflosse in einen durchgehenden Saum über, gemessen wird bis zu dessen Ende an der Schwanzspitze.
Was gilt für Aal in den Nachbarländern von Mecklenburg-Vorpommern?
Das Mindestmaß für Aal reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die längste Schonzeit hat Baden-Württemberg mit 168 Tagen vom 15. September bis 1. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 90 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. Dezember bis 28. Februar | 50 cm |
| Brandenburg | keine | 50 cm |
| Niedersachsen | keine | 35 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 50 cm |
| Baden-Württemberg | 15. September bis 1. März | 50 cm |
| Bayern | 1. Oktober bis 31. Dezember | 50 cm |
| Berlin | keine | 50 cm |
| Bremen | keine | 45 cm |
| Hamburg | keine | 45 cm |
| Hessen | 15. September bis 1. März | 50 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 50 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 50 cm |
| Saarland | keine | 50 cm |
| Sachsen | keine | 50 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 50 cm |
| Thüringen | 1. November bis 28. Februar | 50 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Mecklenburg-Vorpommern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Aal in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert
Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.
Woran erkennen Sie Aal sicher?
Aal wird gelegentlich mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt. Für den Aal gilt im Binnenland überall ein Mindestmaß, in einigen Ländern auch eine Schonzeit. Die Quappe ist dagegen in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Wer dort eine Quappe für einen Aal hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Im Meer und im Brackwasser, dem Mischwasser aus Salz- und Süßwasser an der Küste, dürfen Angler den Aal derzeit gar nicht fangen.
Weitere Wanderfische in Mecklenburg-Vorpommern
Wie Aal gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
- Maifisch in Mecklenburg-Vorpommern
- Meerforelle in Mecklenburg-Vorpommern
- Flussneunauge in Mecklenburg-Vorpommern
Häufige Fragen zu Aal in Mecklenburg-Vorpommern
Darf ich Aal in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Aal nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Aal in Mecklenburg-Vorpommern?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Mit welchen Fischen wird Aal häufig verwechselt?
Aal wird am häufigsten mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt.
Warum liegt die Schonzeit von Aal in genau diesen Monaten?
Die Schonzeit für Aal dauert in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Dezember bis zum 28. Februar. Sie schützt die Wanderung, denn ab dem Herbst ziehen ausgewachsene Aale flussabwärts ins Meer, um in der Sargassosee zu laichen.
Brauche ich für Aal eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Aal verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.