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Wann darf ich Aal in Hessen angeln?

Aal dürfen Sie in Hessen vom 2. März bis zum 14. September angeln und mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 50 und 70 Zentimeter lang ist. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 1. März.

Schonzeit
15. September bis 1. März
Mindestmaß
50 cm
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Aal dauert sie vom 15. September bis zum 1. März. Beim Aal schützt sie die Wanderung, denn ab dem Herbst ziehen ausgewachsene Aale flussabwärts ins Meer, um in der Sargassosee zu laichen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Wer in Hessen gezielt auf Aal angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.

Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.

Wie groß muss Aal in Hessen mindestens sein?

Aal dürfen Sie nur mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 50 und 70 Zentimeter lang ist. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Beim Aal gehen Rücken-, Schwanz- und Afterflosse in einen durchgehenden Saum über, gemessen wird bis zu dessen Ende an der Schwanzspitze.

Messregel beim Aal: von der Schnauzenspitze bis zum Ende des Flossensaums an der SchwanzspitzeSchnauzenspitzeSchwanzspitze

Schonzeit und Mindestmaß für Aal in allen Ländern

Das Mindestmaß für Aal reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die längste Schonzeit hat Hessen mit 168 Tagen vom 15. September bis 1. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 90 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Hessen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Aal in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Hessen15. September bis 1. März50 cm
Baden-Württemberg15. September bis 1. März50 cm
Bayern1. Oktober bis 31. Dezember50 cm
Niedersachsenkeine35 cm
Nordrhein-Westfalenkeine50 cm
Rheinland-Pfalzkeine50 cm
Thüringen1. November bis 28. Februar50 cm
Berlinkeine50 cm
Brandenburgkeine50 cm
Bremenkeine45 cm
Hamburgkeine45 cm
Mecklenburg-Vorpommern1. Dezember bis 28. Februar50 cm
Saarlandkeine50 cm
Sachsenkeine50 cm
Sachsen-Anhaltkeine50 cm
Schleswig-Holsteinkeine50 cm

Was kostet ein Verstoß bei Aal in Hessen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hessen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Aal in Hessen kontrolliert

Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.

Wie unterscheidet sich Aal von ähnlichen Fischen?

Aal wird gelegentlich mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt. Für den Aal gilt im Binnenland überall ein Mindestmaß, in einigen Ländern auch eine Schonzeit. Die Quappe ist dagegen in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Wer dort eine Quappe für einen Aal hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Im Meer und im Brackwasser, dem Mischwasser aus Salz- und Süßwasser an der Küste, dürfen Angler den Aal derzeit gar nicht fangen.

Bei Sonderfällen und Ausnahmegenehmigungen hilft ein Anruf beim Fischereiamt Ihres Landkreises schneller als eine Suche im Netz.

Weitere Wanderfische in Hessen

Wie Aal gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Hessen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Aal in Hessen

Gelten die Regeln für Aal auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Warum liegt die Schonzeit von Aal in genau diesen Monaten?

Die Schonzeit für Aal dauert in Hessen vom 15. September bis zum 1. März. Sie schützt die Wanderung, denn ab dem Herbst ziehen ausgewachsene Aale flussabwärts ins Meer, um in der Sargassosee zu laichen.

Darf ich Aal in Hessen heute mitnehmen?

Nein, Aal ist in Hessen heute geschont. Die Schonzeit dauert noch bis zum 1. März. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Welches Mindestmaß gilt für Aal in Hessen?

Aal dürfen Sie nur mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 50 und 70 Zentimeter lang ist. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Darf ich Aal in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Aal nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Hessen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.