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Wann darf ich Aal in Hamburg angeln?

Aal dürfen Sie in Hamburg das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er zwischen 45 und 75 Zentimeter lang ist.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
45 cm
Status heute
Nur mit passender Länge
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Für Aal gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.

Wer gegen die Regeln für Aal in Hamburg verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest.

Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.

Ab welcher Länge darf Aal in Hamburg mit?

Aal dürfen Sie nur mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 45 und 75 Zentimeter lang ist. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Beim Aal gehen Rücken-, Schwanz- und Afterflosse in einen durchgehenden Saum über, gemessen wird bis zu dessen Ende an der Schwanzspitze.

Messregel beim Aal: von der Schnauzenspitze bis zum Ende des Flossensaums an der SchwanzspitzeSchnauzenspitzeSchwanzspitze

Schonzeit und Mindestmaß für Aal in allen Ländern

Das Mindestmaß für Aal reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die längste Schonzeit hat Baden-Württemberg mit 168 Tagen vom 15. September bis 1. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 90 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Hamburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Aal in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Hamburgkeine45 cm
Niedersachsenkeine35 cm
Schleswig-Holsteinkeine50 cm
Baden-Württemberg15. September bis 1. März50 cm
Bayern1. Oktober bis 31. Dezember50 cm
Berlinkeine50 cm
Brandenburgkeine50 cm
Bremenkeine45 cm
Hessen15. September bis 1. März50 cm
Mecklenburg-Vorpommern1. Dezember bis 28. Februar50 cm
Nordrhein-Westfalenkeine50 cm
Rheinland-Pfalzkeine50 cm
Saarlandkeine50 cm
Sachsenkeine50 cm
Sachsen-Anhaltkeine50 cm
Thüringen1. November bis 28. Februar50 cm

Welches Bußgeld droht in Hamburg bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Aal in Hamburg kontrolliert

Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.

Mit welchen Fischen wird Aal häufig verwechselt?

Aal wird gelegentlich mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt. Für den Aal gilt im Binnenland überall ein Mindestmaß, in einigen Ländern auch eine Schonzeit. Die Quappe ist dagegen in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Wer dort eine Quappe für einen Aal hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Im Meer und im Brackwasser, dem Mischwasser aus Salz- und Süßwasser an der Küste, dürfen Angler den Aal derzeit gar nicht fangen.

Bei gemischtem Fang gilt für jede Art ihr eigenes Mindestmaß. Das Maß eines anderen Fisches überträgt sich nicht.

Weitere Wanderfische in Hamburg

Wie Aal gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Hamburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Aal in Hamburg

Brauche ich für Aal eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Aal verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Gilt für Aal in Hamburg ein Höchstmaß?

Ja, für Aal gilt in Hamburg neben dem Mindestmaß von 45 Zentimetern ein Höchstmaß von 75 Zentimetern. Größere Fische setzen Sie zurück, weil sie für den Nachwuchs besonders wichtig sind.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Aal in Hamburg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gelten die Regeln für Aal auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Welches Mindestmaß gilt für Aal in Hamburg?

Aal dürfen Sie nur mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 45 und 75 Zentimeter lang ist. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.