Wann darf ich Aal in Schleswig-Holstein angeln?
Aal dürfen Sie in Schleswig-Holstein das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 50 Zentimeter lang ist.
Für Aal gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Das ist die allgemeine Regel in Schleswig-Holstein. Daneben gelten eigene Regeln. Für die Küstengewässer ist Aal das ganze Jahr geschont.
Schleswig-Holstein legt die Regeln für Aal selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.
Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.
Ab welcher Länge darf Aal in Schleswig-Holstein mit?
Das Mindestmaß für Aal beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Beim Aal gehen Rücken-, Schwanz- und Afterflosse in einen durchgehenden Saum über, gemessen wird bis zu dessen Ende an der Schwanzspitze.
Schonzeit und Mindestmaß für Aal in allen Ländern
Das Mindestmaß für Aal reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die längste Schonzeit hat Baden-Württemberg mit 168 Tagen vom 15. September bis 1. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 90 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | keine | 50 cm |
| Hamburg | keine | 45 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. Dezember bis 28. Februar | 50 cm |
| Niedersachsen | keine | 35 cm |
| Baden-Württemberg | 15. September bis 1. März | 50 cm |
| Bayern | 1. Oktober bis 31. Dezember | 50 cm |
| Berlin | keine | 50 cm |
| Brandenburg | keine | 50 cm |
| Bremen | keine | 45 cm |
| Hessen | 15. September bis 1. März | 50 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 50 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 50 cm |
| Saarland | keine | 50 cm |
| Sachsen | keine | 50 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 50 cm |
| Thüringen | 1. November bis 28. Februar | 50 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Schleswig-Holstein?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Aal in Schleswig-Holstein kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Wie unterscheidet sich Aal von ähnlichen Fischen?
Aal wird gelegentlich mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt. Für den Aal gilt im Binnenland überall ein Mindestmaß, in einigen Ländern auch eine Schonzeit. Die Quappe ist dagegen in einigen Ländern das ganze Jahr geschont. Wer dort eine Quappe für einen Aal hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Im Meer und im Brackwasser, dem Mischwasser aus Salz- und Süßwasser an der Küste, dürfen Angler den Aal derzeit gar nicht fangen.
Weitere Wanderfische in Schleswig-Holstein
Wie Aal gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Aal in Schleswig-Holstein
Warum liegt die Schonzeit von Aal in genau diesen Monaten?
Für Aal gilt in Schleswig-Holstein keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.
Wann ist Aal in Schleswig-Holstein geschont?
Aal ist in Schleswig-Holstein nicht geschont, es gilt keine Schonzeit. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Wann wurden die Regeln für Aal in Schleswig-Holstein zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 26. Mai 2021. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Mit welchen Fischen wird Aal häufig verwechselt?
Aal wird am häufigsten mit Quappe verwechselt. Der Aal hat keine Barteln, also keine Bartfäden am Maul. Die Quappe trägt einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Aal ist außerdem schlanker und schlangenförmig, und seine Rücken-, Schwanz- und Afterflosse gehen in einen durchgehenden Saum über. Bei der Quappe sind Rücken- und Schwanzflosse deutlich getrennt.
Weicht die Schonzeit für Aal in Schleswig-Holstein von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Aal weichen 12 der 15 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Schleswig-Holstein ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Schleswig-Holstein, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.