Wann darf ich Meerforelle in Sachsen angeln?
Meerforelle dürfen Sie in Sachsen vom 1. Mai bis zum 30. September angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 60 Zentimeter lang ist. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 30. April.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Meerforelle dauert sie vom 1. Oktober bis zum 30. April. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Sachsen legt die Regeln für Meerforelle selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Ab welcher Länge darf Meerforelle in Sachsen mit?
Das Mindestmaß für Meerforelle beträgt 60 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Wie weicht Sachsen bei Meerforelle von den anderen Ländern ab?
Das Mindestmaß für Meerforelle reicht von 25 Zentimetern in Hessen bis 60 Zentimetern in Sachsen. Die längste Schonzeit hat Sachsen mit 212 Tagen vom 1. Oktober bis 30. April, die kürzeste Hamburg mit 124 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Meerforelle in Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Sachsen | 1. Oktober bis 30. April | 60 cm |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
| Baden-Württemberg | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Bremen | 15. Oktober bis 15. März | 50 cm |
| Hamburg | 15. Oktober bis 15. Februar | 40 cm |
| Hessen | 1. Oktober bis 31. März | 25 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. September bis 31. März | 45 cm |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | 1. Oktober bis 28. Februar | 40 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Meerforelle in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Meerforelle in Sachsen kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Woran erkennen Sie Meerforelle sicher?
Meerforelle wird gelegentlich mit Lachs verwechselt. Die Meerforelle hat eine meist gerade abgeschnittene Schwanzflosse, der Lachs eine nach innen eingebuchtete. Die Meerforelle wirkt kräftiger und hat einen breiten Übergang zur Schwanzflosse. Sie trägt viele x-förmige schwarze Punkte, auch unterhalb der Seitenlinie, also der feinen Linie entlang der Körperseite. Beim Lachs sitzen die Punkte fast nur darüber. Die Meerforelle darf in einigen Ländern ab einem Mindestmaß mitgenommen werden. Der Lachs ist dagegen in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont, und wo er erlaubt ist, liegt sein Mindestmaß meist höher. Wer einen Lachs für eine Meerforelle hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.
Weitere Wanderfische in Sachsen
Wie Meerforelle gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Meerforelle in Sachsen
Gibt es für Meerforelle in Sachsen ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Meerforelle legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Gilt für Meerforelle in Sachsen ein Höchstmaß?
Nein, für Meerforelle gilt in Sachsen kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Welches Mindestmaß gilt für Meerforelle in Sachsen?
Das Mindestmaß für Meerforelle beträgt 60 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Meerforelle in Sachsen?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Wie misst man Meerforelle in Sachsen richtig?
In Sachsen messen Sie Meerforelle von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.