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Wann darf ich Flussneunauge in Mecklenburg-Vorpommern angeln?

Flussneunauge dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Flussneunauge ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Das ist die allgemeine Regel in Mecklenburg-Vorpommern. Daneben gelten eigene Regeln. Für die Küstengewässer ist Flussneunauge das ganze Jahr geschont.

Flussneunauge ist in Mecklenburg-Vorpommern eigens geregelt. Wer im Grenzgebiet angelt, sollte deshalb auch die Regeln des Nachbarlandes kennen.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Wie weicht Mecklenburg-Vorpommern bei Flussneunauge von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Flussneunauge in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussneunauge in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Mecklenburg-Vorpommern?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Flussneunauge in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Woran Sie Flussneunauge erkennen

Eine Art, mit der Flussneunauge häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Ihre Angelkarte kann strengere Regeln enthalten als die Landesverordnung, etwa ein höheres Mindestmaß. Diese Regeln gelten zusätzlich.

Weitere Wanderfische in Mecklenburg-Vorpommern

Wie Flussneunauge gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Flussneunauge in Mecklenburg-Vorpommern

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Flussneunauge in Mecklenburg-Vorpommern?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Gelten die Regeln für Flussneunauge auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Mit welchen Fischen wird Flussneunauge häufig verwechselt?

Eine Art, mit der Flussneunauge häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Warum liegt die Schonzeit von Flussneunauge in genau diesen Monaten?

Flussneunauge ist in Mecklenburg-Vorpommern das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Gibt es für Flussneunauge in Mecklenburg-Vorpommern ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Flussneunauge legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.