Wann darf ich Aland in Mecklenburg-Vorpommern angeln?
Aland dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 25 Zentimeter lang ist.
Für Aland gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Aland ist in Mecklenburg-Vorpommern eigens geregelt. Wer im Grenzgebiet angelt, sollte deshalb auch die Regeln des Nachbarlandes kennen.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Welches Mindestmaß gilt für Aland in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Mindestmaß für Aland beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Schonzeit und Mindestmaß für Aland in allen Ländern
Das Mindestmaß für Aland reicht von 20 Zentimetern in Sachsen bis 30 Zentimetern in Brandenburg, Bayern und Berlin. Eine Schonzeit von 61 Tagen gilt in 2 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Aland in Rheinland-Pfalz und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 25 cm |
| Brandenburg | keine | 30 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | keines |
| Baden-Württemberg | 1. April bis 31. Mai | 25 cm |
| Bayern | 1. März bis 30. April | 30 cm |
| Berlin | keine | 30 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 25 cm |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | keine | 20 cm |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Mecklenburg-Vorpommern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Aland in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Woran erkennen Sie Aland sicher?
Aland wird gelegentlich mit Döbel verwechselt. Den Aland erkennen Sie an der Afterflosse, also der Flosse an der Unterseite vor dem Schwanz. Ihr Rand ist beim Aland nach innen gebogen, beim Döbel nach außen gewölbt. Außerdem hat der Aland kleinere Schuppen. Die großen Schuppen des Döbels sind dunkel umrandet und wirken wie ein Netz. Für den Aland gilt in den meisten Ländern ein Mindestmaß oder eine Schonzeit, in wenigen ist er sogar das ganze Jahr geschont. Für den Döbel gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß. Wer einen zu kleinen oder geschonten Aland für einen Döbel hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Mecklenburg-Vorpommern
Wie Aland gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Aland in Mecklenburg-Vorpommern
Welches Mindestmaß gilt für Aland in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Mindestmaß für Aland beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Wie misst man Aland in Mecklenburg-Vorpommern richtig?
In Mecklenburg-Vorpommern messen Sie Aland von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Warum liegt die Schonzeit von Aland in genau diesen Monaten?
Für Aland gilt in Mecklenburg-Vorpommern keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.
Gelten die Regeln für Aland auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Aland in Mecklenburg-Vorpommern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.