Wann darf ich Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern angeln?
Rapfen dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 35 Zentimeter lang ist.
Für Rapfen gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Ob Sie Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Ab welcher Länge darf Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern mit?
Das Mindestmaß für Rapfen beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Wie weicht Mecklenburg-Vorpommern bei Rapfen von den anderen Ländern ab?
Das Mindestmaß für Rapfen reicht von 35 Zentimetern in Mecklenburg-Vorpommern bis 50 Zentimetern in Schleswig-Holstein und Hamburg. Die längste Schonzeit hat Sachsen mit 151 Tagen vom 1. Januar bis 31. Mai, die kürzeste Bayern mit 61 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Rapfen in Niedersachsen und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 35 cm |
| Brandenburg | 1. April bis 30. Juni | 40 cm |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | keine | 50 cm |
| Baden-Württemberg | 1. März bis 31. Mai | 40 cm |
| Bayern | 1. März bis 30. April | 40 cm |
| Berlin | 1. April bis 30. Juni | 40 cm |
| Bremen | keine | 40 cm |
| Hamburg | keine | 50 cm |
| Sachsen | 1. Januar bis 31. Mai | 40 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 40 cm |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Mecklenburg-Vorpommern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Woran Sie Rapfen erkennen
Eine Art, mit der Rapfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Raubfische in Mecklenburg-Vorpommern
Wie Rapfen gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern
Wer kontrolliert die Schonzeit von Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Brauche ich für Rapfen eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Rapfen verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Wie misst man Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern richtig?
In Mecklenburg-Vorpommern messen Sie Rapfen von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Weicht die Schonzeit für Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Rapfen weichen 11 der 11 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Mecklenburg-Vorpommern ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Wann ist Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern geschont?
Rapfen ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht geschont, es gilt keine Schonzeit. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.