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Wann darf ich Bachneunauge in Mecklenburg-Vorpommern angeln?

Bachneunauge dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Bachneunauge ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Mecklenburg-Vorpommern legt die Regeln für Bachneunauge selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.

Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.

Was gilt für Bachneunauge in den Nachbarländern von Mecklenburg-Vorpommern?

Das ganze Jahr geschont ist Bachneunauge in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Bachneunauge in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Bachneunauge in Mecklenburg-Vorpommern?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Bachneunauge in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Woran Sie Bachneunauge erkennen

Eine Art, mit der Bachneunauge häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Ist ein Fisch knapp zu klein, setzen Sie ihn gleich zurück. Nachmessen zu Hause hilft nicht, bei einer Kontrolle zählt die Länge am Wasser.

Weitere Wanderfische in Mecklenburg-Vorpommern

Wie Bachneunauge gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Bachneunauge in Mecklenburg-Vorpommern

Wann wurden die Regeln für Bachneunauge in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 27. Januar 2011. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Darf ich Bachneunauge in Mecklenburg-Vorpommern heute mitnehmen?

Nein, Bachneunauge ist in Mecklenburg-Vorpommern heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Gilt für Bachneunauge in Mecklenburg-Vorpommern ein Höchstmaß?

Nein, für Bachneunauge gilt in Mecklenburg-Vorpommern kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Darf ich Bachneunauge in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?

Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Bachneunauge nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.

Mit welchen Fischen wird Bachneunauge häufig verwechselt?

Eine Art, mit der Bachneunauge häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.