Wann darf ich Lachs in Mecklenburg-Vorpommern angeln?
Lachs dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. April bis zum 31. August angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 60 Zentimeter lang ist. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 31. März.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Lachs dauert sie vom 1. September bis zum 31. März. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Das ist die allgemeine Regel in Mecklenburg-Vorpommern. Daneben gelten eigene Regeln. Für die Küstengewässer ist Lachs vom 15. September bis zum 14. Dezember geschont, das Mindestmaß beträgt 60 Zentimeter.
Wer gegen die Regeln für Lachs in Mecklenburg-Vorpommern verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Welches Mindestmaß gilt für Lachs in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Mindestmaß für Lachs beträgt 60 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Wie weicht Mecklenburg-Vorpommern bei Lachs von den anderen Ländern ab?
Das Mindestmaß für Lachs beträgt in allen 4 Ländern mit Mindestmaß 60 Zentimeter. Die längste Schonzeit hat Mecklenburg-Vorpommern mit 212 Tagen vom 1. September bis 31. März, die kürzeste Schleswig-Holstein mit 151 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Lachs in Brandenburg, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. September bis 31. März | 60 cm |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | 1. Oktober bis 28. Februar | 60 cm |
| Baden-Württemberg | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Bremen | 15. Oktober bis 15. März | 60 cm |
| Hamburg | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | 1. Oktober bis 30. April | 60 cm |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Welches Bußgeld droht in Mecklenburg-Vorpommern bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Lachs in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Mit welchen Fischen wird Lachs häufig verwechselt?
Lachs wird gelegentlich mit Meerforelle verwechselt. Den Lachs erkennen Sie an der Schwanzflosse, die nach innen eingebuchtet ist. Bei der Meerforelle ist sie meist gerade abgeschnitten. Der Lachs hat außerdem einen schlanken Schwanzstiel, und seine schwarzen Punkte sitzen fast nur über der Seitenlinie, der feinen Linie entlang der Körperseite. Die Meerforelle wirkt kräftiger und trägt viele x-förmige Punkte, auch unterhalb der Seitenlinie. Der Lachs ist in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Die Meerforelle darf dagegen in einigen Ländern ab einem Mindestmaß mitgenommen werden. Wo beide erlaubt sind, liegt das Mindestmaß für den Lachs meist höher. Wer einen Lachs für eine Meerforelle hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.
Weitere Wanderfische in Mecklenburg-Vorpommern
Wie Lachs gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
- Meerneunauge in Mecklenburg-Vorpommern
- Stint in Mecklenburg-Vorpommern
- Flussneunauge in Mecklenburg-Vorpommern
Häufige Fragen zu Lachs in Mecklenburg-Vorpommern
Warum liegt die Schonzeit von Lachs in genau diesen Monaten?
Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.
Gibt es für Lachs in Mecklenburg-Vorpommern ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Lachs legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Wann ist Lachs in Mecklenburg-Vorpommern geschont?
Lachs ist in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. September bis zum 31. März geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Darf ich Lachs in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Lachs nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Wie misst man Lachs in Mecklenburg-Vorpommern richtig?
In Mecklenburg-Vorpommern messen Sie Lachs von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.