Wann darf ich Karpfen in Mecklenburg-Vorpommern angeln?
Karpfen dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 40 Zentimeter lang ist.
Für Karpfen gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Ob Sie Karpfen in Mecklenburg-Vorpommern mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.
Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.
Ab welcher Länge darf Karpfen in Mecklenburg-Vorpommern mit?
Das Mindestmaß für Karpfen beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Schonzeit und Mindestmaß für Karpfen in allen Ländern
Das Mindestmaß für Karpfen reicht von 35 Zentimetern in Brandenburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis 45 Zentimetern in Hessen. Eine Schonzeit von 78 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 40 cm |
| Brandenburg | keine | 35 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 35 cm |
| Baden-Württemberg | keine | 35 cm |
| Bayern | keine | 35 cm |
| Berlin | keine | 35 cm |
| Hamburg | keine | 35 cm |
| Hessen | 15. März bis 31. Mai | 45 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 35 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 35 cm |
| Saarland | keine | 35 cm |
| Sachsen | keine | 40 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 35 cm |
| Thüringen | keine | 35 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Karpfen in Mecklenburg-Vorpommern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Karpfen in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Woran Sie Karpfen erkennen
Eine Art, mit der Karpfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Friedfische in Mecklenburg-Vorpommern
Wie Karpfen gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Karpfen in Mecklenburg-Vorpommern
Gibt es für Karpfen in Mecklenburg-Vorpommern ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Karpfen legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Gelten für Karpfen an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Ja, Mecklenburg-Vorpommern regelt Karpfen an der Küste und im Binnenland getrennt. Die Werte gelten für die Binnengewässer.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Karpfen in Mecklenburg-Vorpommern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Mit welchen Fischen wird Karpfen häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Karpfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Welches Mindestmaß gilt für Karpfen in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Mindestmaß für Karpfen beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.