Wann darf ich Stint in Mecklenburg-Vorpommern angeln?
Stint dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Mai bis zum 28. Februar angeln und mitnehmen. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. März und dauert bis zum 30. April.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Stint dauert sie vom 1. März bis zum 30. April. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Ob Sie Stint in Mecklenburg-Vorpommern mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Welches Mindestmaß gilt für Stint in Mecklenburg-Vorpommern?
Für Stint ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Was gilt für Stint in den Nachbarländern von Mecklenburg-Vorpommern?
Die längste Schonzeit hat Berlin mit 89 Tagen vom 1. Februar bis 30. April, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 61 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Stint in Brandenburg. Keine Schonzeit gilt in Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. März bis 30. April | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | keine | keines |
| Berlin | 1. Februar bis 30. April | keines |
Welches Bußgeld droht in Mecklenburg-Vorpommern bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Stint in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran Sie Stint erkennen
Eine Art, mit der Stint häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Wanderfische in Mecklenburg-Vorpommern
Wie Stint gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
- Meerforelle in Mecklenburg-Vorpommern
- Finte in Mecklenburg-Vorpommern
- Flussneunauge in Mecklenburg-Vorpommern
Häufige Fragen zu Stint in Mecklenburg-Vorpommern
Gilt für Stint in Mecklenburg-Vorpommern ein Höchstmaß?
Nein, für Stint gilt in Mecklenburg-Vorpommern kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Gelten für Stint an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Ja, Mecklenburg-Vorpommern regelt Stint an der Küste und im Binnenland getrennt. Die Werte gelten für die Binnengewässer.
Wann ist Stint in Mecklenburg-Vorpommern geschont?
Stint ist in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. März bis zum 30. April geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Brauche ich für Stint eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Stint verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Wie misst man Stint in Mecklenburg-Vorpommern richtig?
In Mecklenburg-Vorpommern messen Sie Stint von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.