angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf ich Flussbarsch in Mecklenburg-Vorpommern angeln?

Flussbarsch dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 17 Zentimeter lang ist.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
17 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Für Flussbarsch gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.

Das ist die allgemeine Regel in Mecklenburg-Vorpommern. Daneben gelten eigene Regeln. Für die Küstengewässer ist Flussbarsch nicht geschont, es gilt keine Schonzeit, das Mindestmaß beträgt 20 Zentimeter.

Mecklenburg-Vorpommern legt die Regeln für Flussbarsch selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.

Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.

Ab welcher Länge darf Flussbarsch in Mecklenburg-Vorpommern mit?

Das Mindestmaß für Flussbarsch beträgt 17 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Was gilt für Flussbarsch in den Nachbarländern von Mecklenburg-Vorpommern?

Das Mindestmaß für Flussbarsch reicht von 10 Zentimetern in Hamburg bis 17 Zentimetern in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Schonzeit von 104 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin und Hamburg. Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussbarsch in 6 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Mecklenburg-Vorpommernkeine17 cm
Schleswig-Holsteinkeinekeines
Bayernkeinekeines
Berlinkeinekeines
Bremen1. Februar bis 15. Mai15 cm
Hamburgkeine10 cm

Was kostet ein Verstoß bei Flussbarsch in Mecklenburg-Vorpommern?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Flussbarsch in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Mit welchen Fischen wird Flussbarsch häufig verwechselt?

Flussbarsch wird gelegentlich mit Zander verwechselt. Der Flussbarsch ist hochrückig und kompakt, mit kräftigen dunklen Querstreifen und einem schwarzen Fleck am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse. Der Zander ist lang und schlank, seine Streifen sind blasser, und der schwarze Fleck fehlt. Dafür hat der Zander spitze Fangzähne und große, trüb glänzende Augen. Bei Jungfischen ist der Fleck an der Rückenflosse das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.

Die Schonzeit verbietet das Fangen und Mitnehmen in dieser Zeit. Einen Fisch, den Sie vorher erlaubt gefangen und eingefroren haben, dürfen Sie behalten.

Weitere Raubfische in Mecklenburg-Vorpommern

Wie Flussbarsch gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Flussbarsch in Mecklenburg-Vorpommern

Gibt es für Flussbarsch in Mecklenburg-Vorpommern ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Flussbarsch legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Darf ich Flussbarsch in Mecklenburg-Vorpommern heute mitnehmen?

Ja, heute dürfen Sie Flussbarsch in Mecklenburg-Vorpommern mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Weicht die Schonzeit für Flussbarsch in Mecklenburg-Vorpommern von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Flussbarsch weichen 5 der 5 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Mecklenburg-Vorpommern ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.

Warum liegt die Schonzeit von Flussbarsch in genau diesen Monaten?

Für Flussbarsch gilt in Mecklenburg-Vorpommern keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.

Gelten für Flussbarsch an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Ja, Mecklenburg-Vorpommern regelt Flussbarsch an der Küste und im Binnenland getrennt. Die Werte gelten für die Binnengewässer.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.