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Wann darf ich Meerneunauge in Mecklenburg-Vorpommern angeln?

Meerneunauge dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Meerneunauge ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Das ist die allgemeine Regel in Mecklenburg-Vorpommern. Daneben gelten eigene Regeln. Für die Küstengewässer ist Meerneunauge das ganze Jahr geschont.

Schonzeit und Mindestmaß gelten für Meerneunauge in Mecklenburg-Vorpommern bei jeder Angelart. Ob Sie mit Kunstköder, Fliege oder Pose fischen, ändert an den Regeln nichts.

Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.

Was gilt für Meerneunauge in den Nachbarländern von Mecklenburg-Vorpommern?

Das ganze Jahr geschont ist Meerneunauge in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Meerneunauge in 13 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Mecklenburg-Vorpommern bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Meerneunauge in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Woran Sie Meerneunauge erkennen

Eine Art, mit der Meerneunauge häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Sind Sie bei der Art unsicher, vergleichen Sie die Merkmale der Verwechslungsart. Im Zweifel setzen Sie den Fisch zurück, statt eine geschützte Art mitzunehmen.

Weitere Wanderfische in Mecklenburg-Vorpommern

Wie Meerneunauge gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Meerneunauge in Mecklenburg-Vorpommern

Gilt für Meerneunauge in Mecklenburg-Vorpommern ein Höchstmaß?

Nein, für Meerneunauge gilt in Mecklenburg-Vorpommern kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Gelten die Regeln für Meerneunauge auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Meerneunauge in Mecklenburg-Vorpommern?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Gibt es für Meerneunauge in Mecklenburg-Vorpommern ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Meerneunauge legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Warum liegt die Schonzeit von Meerneunauge in genau diesen Monaten?

Meerneunauge ist in Mecklenburg-Vorpommern das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.