Wann darf ich Zander in Mecklenburg-Vorpommern angeln?
Zander dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 45 Zentimeter lang ist.
Für Zander gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Das ist die allgemeine Regel in Mecklenburg-Vorpommern. Daneben gelten eigene Regeln. Für Fischereibezirke Stettiner Haff, Peenestrom und Darsser Boddenkette ist Zander vom 23. April bis zum 22. Mai geschont, das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter. Für übrige Küstengewässer ist Zander vom 23. April bis zum 22. Mai geschont, das Mindestmaß beträgt 45 Zentimeter.
Wer in Mecklenburg-Vorpommern gezielt auf Zander angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.
Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.
Ab welcher Länge darf Zander in Mecklenburg-Vorpommern mit?
Das Mindestmaß für Zander beträgt 45 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Was gilt für Zander in den Nachbarländern von Mecklenburg-Vorpommern?
Das Mindestmaß für Zander reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Bayern, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 151 Tagen vom 1. Januar bis 31. Mai, die kürzeste Baden-Württemberg mit 45 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 45 cm |
| Brandenburg | 1. April bis 31. Mai | 45 cm |
| Niedersachsen | 15. März bis 30. April | 35 cm |
| Schleswig-Holstein | 15. März bis 15. Mai | 45 cm |
| Baden-Württemberg | 1. April bis 15. Mai | 45 cm |
| Bayern | 15. Februar bis 30. April | 50 cm |
| Berlin | 1. Januar bis 31. Mai | 45 cm |
| Bremen | 1. Februar bis 15. Mai | 40 cm |
| Hamburg | 1. Februar bis 31. Mai | 45 cm |
| Hessen | keine | 50 cm |
| Nordrhein-Westfalen | 1. April bis 31. Mai | 40 cm |
| Rheinland-Pfalz | 15. März bis 15. Mai | 45 cm |
| Saarland | 15. Februar bis 31. Mai | 45 cm |
| Sachsen | 1. Februar bis 31. Mai | 50 cm |
| Sachsen-Anhalt | 15. Februar bis 31. Mai | 50 cm |
| Thüringen | 1. April bis 31. Mai | 45 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Zander in Mecklenburg-Vorpommern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Zander in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Woran erkennen Sie Zander sicher?
Zander wird gelegentlich mit Flussbarsch verwechselt. Der Zander ist lang und schlank, hat blasse, unregelmäßige Streifen und spitze Fangzähne. Seine großen Augen glänzen trüb. Der Flussbarsch ist hochrückig, kräftig gestreift und hat am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse einen schwarzen Fleck, der dem Zander fehlt. Bei Jungfischen ist dieser Fleck das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.
Weitere Raubfische in Mecklenburg-Vorpommern
Wie Zander gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
- Rapfen in Mecklenburg-Vorpommern
- Flussbarsch in Mecklenburg-Vorpommern
- Quappe in Mecklenburg-Vorpommern
Häufige Fragen zu Zander in Mecklenburg-Vorpommern
Gelten für Zander an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Ja, Mecklenburg-Vorpommern regelt Zander an der Küste und im Binnenland getrennt. Die Werte gelten für die Binnengewässer.
Weicht die Schonzeit für Zander in Mecklenburg-Vorpommern von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Zander weichen 15 der 15 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Mecklenburg-Vorpommern ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Brauche ich für Zander eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Zander verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Zander in Mecklenburg-Vorpommern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wann ist Zander in Mecklenburg-Vorpommern geschont?
Zander ist in Mecklenburg-Vorpommern nicht geschont, es gilt keine Schonzeit. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.