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Wann darf ich Stör in Mecklenburg-Vorpommern angeln?

Stör dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Stör ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Das ist die allgemeine Regel in Mecklenburg-Vorpommern. Daneben gelten eigene Regeln. Für die Binnengewässer ist Stör das ganze Jahr geschont. Für die Küstengewässer ist Stör das ganze Jahr geschont. Für die Küstengewässer ist Stör das ganze Jahr geschont.

Mecklenburg-Vorpommern legt die Regeln für Stör selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.

Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.

Wie weicht Mecklenburg-Vorpommern bei Stör von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Stör in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Stör in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Wie hoch ist das Bußgeld in Mecklenburg-Vorpommern?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Stör in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Woran Sie Stör erkennen

Eine Art, mit der Stör häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Bei gemischtem Fang gilt für jede Art ihr eigenes Mindestmaß. Das Maß eines anderen Fisches überträgt sich nicht.

Weitere Wanderfische in Mecklenburg-Vorpommern

Wie Stör gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Stör in Mecklenburg-Vorpommern

Wer kontrolliert die Schonzeit von Stör in Mecklenburg-Vorpommern?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Wann wurden die Regeln für Stör in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 27. Januar 2011. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Warum liegt die Schonzeit von Stör in genau diesen Monaten?

Stör ist in Mecklenburg-Vorpommern das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Stör in Mecklenburg-Vorpommern?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Brauche ich für Stör eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Stör verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.