Wann darf ich Steinbeißer in Mecklenburg-Vorpommern angeln?
Steinbeißer dürfen Sie in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. August bis zum 31. März angeln und mitnehmen. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. April und dauert bis zum 31. Juli.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Steinbeißer dauert sie vom 1. April bis zum 31. Juli. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Wer in Mecklenburg-Vorpommern gezielt auf Steinbeißer angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Wie groß muss Steinbeißer in Mecklenburg-Vorpommern mindestens sein?
Für Steinbeißer ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Schonzeit und Mindestmaß für Steinbeißer in allen Ländern
Eine Schonzeit von 122 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Steinbeißer in Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Mecklenburg-Vorpommern stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. April bis 31. Juli | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
| Baden-Württemberg | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Bremen | das ganze Jahr | keines |
| Hamburg | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Mecklenburg-Vorpommern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Steinbeißer in Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Mit welchen Fischen wird Steinbeißer häufig verwechselt?
Steinbeißer wird gelegentlich mit Bachschmerle verwechselt. Der Steinbeißer hat unter jedem Auge einen kleinen, aufstellbaren Dorn mit zwei Spitzen, der Bachschmerle fehlt er. Der Steinbeißer ist außerdem seitlich stark abgeflacht und fein gefleckt, die Bachschmerle marmoriert. Beide Arten haben sechs Barteln, also Bartfäden am Maul. Der Steinbeißer ist fast überall das ganze Jahr geschont. Die Bachschmerle ist nur in einigen Ländern geschützt. Wer einen kleinen Steinbeißer für eine Bachschmerle hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Mecklenburg-Vorpommern
Wie Steinbeißer gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Mecklenburg-Vorpommern eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Steinbeißer in Mecklenburg-Vorpommern
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Steinbeißer in Mecklenburg-Vorpommern?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Gelten für Steinbeißer an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Ja, Mecklenburg-Vorpommern regelt Steinbeißer an der Küste und im Binnenland getrennt. Die Werte gelten für die Binnengewässer.
Mit welchen Fischen wird Steinbeißer häufig verwechselt?
Steinbeißer wird am häufigsten mit Bachschmerle verwechselt. Der Steinbeißer hat unter jedem Auge einen kleinen, aufstellbaren Dorn mit zwei Spitzen, der Bachschmerle fehlt er. Der Steinbeißer ist außerdem seitlich stark abgeflacht und fein gefleckt, die Bachschmerle marmoriert. Beide Arten haben sechs Barteln, also Bartfäden am Maul.
Wann ist Steinbeißer in Mecklenburg-Vorpommern geschont?
Steinbeißer ist in Mecklenburg-Vorpommern vom 1. April bis zum 31. Juli geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Darf ich Steinbeißer in Mecklenburg-Vorpommern heute mitnehmen?
Ja, heute dürfen Sie Steinbeißer in Mecklenburg-Vorpommern mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. April, in 168 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.