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Aal Schonzeit und Mindestmaß in Deutschland

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Einen Aal dürfen Sie in allen 16 Bundesländern erst ab einer Mindestlänge mitnehmen, je nach Land ab 35 bis 50 Zentimetern. Eine Schonzeit gilt in 6 Ländern, immer zwischen dem 15. September und dem 1. März. An Nord- und Ostsee ist das Angeln auf Aal nach EU-Recht das ganze Jahr verboten.

Mindestmaß für Aal je nach Land
35 bis 50 cm
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 9. September 2026
Länder mit Schonzeit für Aal
6 von 16
Quelle: angelrecht.net, Auswertung der 16 Landesverordnungen, Stand 9. September 2026
Glasaale Nordsee gegenüber 1960 bis 1979
unter 1 %
Quelle: Thünen-Institut für Fischereiökologie, Stand 25. September 2026
Ein Aal liegt zwischen Steinen und Wasserpflanzen auf dem Grund eines Flusses
Der Aal lebt jahrelang in unseren Flüssen, bevor er zum Laichen ins Meer zurückwandert. Bild: KI generiert.

Aal Schonzeit und Mindestmaß in allen 16 Ländern

Ein Mindestmaß für den Aal legen alle 16 Länder fest. Das Mindestmaß ist die Länge, die ein Aal haben muss, damit Sie ihn mitnehmen dürfen. In 13 Ländern sind es 50 Zentimeter, in Bremen und Hamburg 45, in Niedersachsen 35. In Hamburg und Hessen gilt zusätzlich ein Höchstmaß, dort müssen Sie auch zu große Aale zurücksetzen.

Eine Schonzeit, in der Sie gar keinen Aal fangen dürfen, gilt in 6 Ländern. Sie liegt immer zwischen dem 15. September und dem 1. März. In Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gilt die Schonzeit nur in einzelnen Flussgebieten, die Tabelle nennt sie.

BundeslandSchonzeitMindestmaß
Baden-Württemberg15. September bis 1. März, nur im Rhein und seinen Zuflüssen50 cm, nur im Rhein und seinen Zuflüssen
Bayern1. Oktober bis 31. Dezember, nur in den Flussgebieten von Elbe, Rhein und Weser, nicht im Donaugebiet50 cm, nur in den Flussgebieten von Elbe, Rhein und Weser, nicht im Donaugebiet
Berlinkeine50 cm
Brandenburgkeine50 cm
Bremenkeine45 cm
Hamburgkeine45 cm, höchstens 75 cm
Hessen15. September bis 1. März50 cm, höchstens 70 cm
Mecklenburg-Vorpommern1. Dezember bis 28. Februar50 cm
Niedersachsenkeine35 cm; 28 cm, in den Landkreisen Leer, Aurich, Friesland, Wittmund, Ammerland, Wesermarsch, Cuxhaven und Stade und in Emden und Wilhelmshaven
Nordrhein-Westfalen1. Oktober bis 1. März, nur im Rhein selbst, ohne Nebenflüsse50 cm
Rheinland-Pfalzkeine50 cm
Saarlandkeine50 cm
Sachsenkeine50 cm
Sachsen-Anhaltkeine50 cm
Schleswig-Holsteinkeine50 cm
Thüringen1. November bis 28. Februar50 cm
Schonzeit und Mindestmaß für den Aal in Flüssen und Seen, je Bundesland. An der Küste gilt das ganzjährige Angelverbot der EU.

Verwechseln Sie den Aal nicht mit der Quappe. Sie ist in 4 Ländern das ganze Jahr geschont und trägt anders als der Aal einen Bartfaden am Kinn. Mit diesem Merkmal lassen sich beide Fische sicher bestimmen.

An Nord- und Ostsee ist Aalangeln verboten

An der Küste gilt für den Aal eine Regel der EU. In der Nordsee, der Ostsee und den angrenzenden Brackgewässern ist das Angeln auf Aal das ganze Jahr verboten, für Aale jeder Größe. Brackwasser ist eine Mischung aus Salz- und Süßwasser, etwa in Flussmündungen und Bodden.

Beißt beim Angeln auf andere Fische ein Aal, setzen Sie ihn sofort schonend zurück. Seit dem 10. Januar 2026 müssen Sie sich außerdem registrieren, wenn Sie im Meer angeln. Jeden Aal melden Sie nach dem Zurücksetzen in der RecFishing-App.

Das Verbot endet an festgelegten Linien in den Flussmündungen. In Schleswig-Holstein gilt es zum Beispiel nicht hinter dem Eidersperrwerk und nicht auf der Schlei hinter Schleimünde. Die jetzigen Regeln gelten für 2026 und bis ins Frühjahr 2027. Über die Zeit danach beraten die Fischereiminister der EU Ende 2026.

Für Angler gilt an Nord- und Ostsee das ganzjährige Verbot der EU, auch wenn eine Verordnung Ihres Landes noch eine Schonzeit nennt. EU-Recht hat Vorrang vor den Verordnungen der Länder.

Wie viele Aale dürfen Sie am Tag mitnehmen?

Einige Länder begrenzen die Zahl der Aale, die Sie an einem Angeltag behalten dürfen. In Thüringen sind es zwei Aale, in Brandenburg drei. In Berlin dürfen Sie höchstens drei Fische der Arten Aal und Zander mitnehmen. In Hamburg gilt eine Grenze von drei Aalen am Tag in den sogenannten freien Gewässern.

Weitere Grenzen kann Ihr Verein auf der Angelkarte festlegen, etwa eine niedrigere Zahl oder ein höheres Mindestmaß. Die Angelkarte, amtlich Erlaubnisschein, gibt Ihnen das Recht, an einem bestimmten Gewässer zu angeln. Die Regeln darauf gelten zusätzlich zu denen des Landes.

Warum ist der Aal so streng geschützt?

Der Europäische Aal ist akut bedroht. Seit Anfang der 1980er Jahre kommen immer weniger junge Aale an den Küsten an. Diese Jungfische heißen Glasaale. Im Gebiet der Nordsee kam zuletzt nicht einmal mehr 1 Prozent der Glasaale an, die in den 1960er und 1970er Jahren gezählt wurden.

Wehre und Wasserkraftwerke versperren den Aalen die Wanderwege, und in den Turbinen sterben viele von ihnen. Schadstoffe im Wasser und ein aus Asien eingeschleppter Parasit, der Schwimmblasenwurm, schwächen die Tiere. Dazu kommt der Fang. Nach Schätzungen des Thünen-Instituts, des Forschungsinstituts des Bundes für Fischerei, nehmen Angler in Deutschland etwa so viel Aal mit wie Berufsfischer.

Der Internationale Rat für Meeresforschung empfiehlt deshalb seit 2021, gar keine Aale mehr zu fangen. Das gilt für das Meer, für Flüsse und Seen und ausdrücklich auch für Angler. Zuletzt hat er diese Empfehlung im November 2025 wiederholt.

Was die EU-Aalverordnung von den Ländern verlangt

Seit 2007 gilt eine eigene Verordnung der EU zum Schutz des Aals. Sie verpflichtet jeden Mitgliedstaat, für jedes Flussgebiet mit Aalen einen Schutzplan aufzustellen. Ziel ist, dass mindestens 40 Prozent der Blankaale ins Meer abwandern können, gemessen an einem Bestand ohne menschliche Eingriffe. Blankaale sind erwachsene Aale, die zum Laichen ins Meer ziehen.

In Deutschland ist die Fischerei in Flüssen und Seen Sache der Bundesländer, im Meer gelten vor allem Regeln der EU. Deshalb unterscheiden sich Schonzeit, Mindestmaß und Tageslimit für den Aal von Land zu Land.

Wo ein Land den Fang von Glasaalen erlaubt, muss es nach der Verordnung mindestens 60 Prozent davon zurückhalten, damit sie in europäische Gewässer gesetzt werden. In Deutschland werden solche jungen Aale bis heute in Flüsse und Seen eingesetzt. Fischereiforscher sehen das kritisch, weil jeder dieser Aale aus einem Wildfang stammt.

Der Aal wandert 5.000 bis 7.000 Kilometer zum Laichen

Der Aal wächst in Flüssen, Seen und Küstengewässern Europas und Nordafrikas auf. Zum Laichen schwimmt er quer durch den Atlantik in die Sargassosee, ein Meeresgebiet im westlichen Atlantik. Die Reise ist 5.000 bis 7.000 Kilometer lang. Die Larven, Weidenblattlarven genannt, gelangen zurück an Europas Küsten und werden dort zu Glasaalen.

Bis heute ist nicht geklärt, warum immer weniger Glasaale ankommen. Nachzüchten lässt sich der Aal ebenfalls nicht. Jeder Aal in einem deutschen Gewässer stammt deshalb aus der Natur. Auch für viele andere Arten legt jedes Land eigene Schonzeiten bei Fischen fest.

Häufige Fragen

Darf man an der Ostsee Aal angeln?

Nein, an der Ostsee ist das Angeln auf Aal das ganze Jahr verboten. Das Verbot der EU gilt genauso für die Nordsee und die angrenzenden Brackgewässer wie Flussmündungen und Bodden. Einen versehentlich gefangenen Aal setzen Sie sofort schonend zurück und melden ihn in der RecFishing-App.

Wann ist Schonzeit für den Aal?

Eine Schonzeit für den Aal gilt in 6 von 16 Bundesländern, in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen nur in einzelnen Flussgebieten. Sie liegt immer zwischen dem 15. September und dem 1. März. In den übrigen 10 Ländern gibt es in Flüssen und Seen keine Schonzeit für den Aal, dort gilt nur das Mindestmaß.

Wie groß muss ein Aal sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Ein Aal muss je nach Bundesland mindestens 35 bis 50 Zentimeter lang sein. In 13 Ländern sind es 50 Zentimeter. In Hamburg und Hessen gilt zusätzlich ein Höchstmaß, zu große Aale kommen dort ebenfalls zurück ins Wasser.

Wie viele Aale darf ich an einem Angeltag mitnehmen?

Eine Höchstzahl für Aale legen nur einige Bundesländer fest. In Thüringen sind es zwei Aale am Tag, in Brandenburg drei, in Berlin höchstens drei Fische der Arten Aal und Zander. Weitere Grenzen kann Ihr Verein auf der Angelkarte festlegen.

Wie stark ist der Bestand des Aals zurückgegangen?

Der Bestand des Europäischen Aals ist seit Anfang der 1980er Jahre dramatisch eingebrochen. Im Gebiet der Nordsee kam zuletzt nicht einmal mehr 1 Prozent der jungen Glasaale an, die in den 1960er und 1970er Jahren gezählt wurden. Fachleute empfehlen deshalb, gar keine Aale mehr zu fangen.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2026/249 des Rates vom 26. Januar 2026 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2026, 2027 und 2028, Artikel 14, Rat der Europäischen Union, EUR-Lex, abgerufen am 25. September 2026
  2. Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals, Rat der Europäischen Union, EUR-Lex, abgerufen am 25. September 2026
  3. Schutz bedrohter Aale: BMLEH legt Aalschonzeit in der Nordsee fest, Pressemitteilung vom 30. April 2026, Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, abgerufen am 25. September 2026
  4. Geänderte Regelungen zur Fischerei auf Aal im Jahr 2026 in den Küstengewässern Schleswig-Holsteins, Land Schleswig-Holstein, schleswig-holstein.de, abgerufen am 25. September 2026
  5. Der Europäische Aal - rätselhaft und bedroht, Thünen-Institut für Fischereiökologie, abgerufen am 25. September 2026
  6. Reproduktionsbiologie des Europäischen Aals, Thünen-Institut für Fischereiökologie, abgerufen am 25. September 2026
  7. Berliner Landesfischereiordnung (LFischO), Land Berlin, gesetze.berlin.de, abgerufen am 25. September 2026
  8. Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO), Land Brandenburg, bravors.brandenburg.de, abgerufen am 25. September 2026
  9. Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (ThürFischAVO), Freistaat Thüringen, landesrecht.thueringen.de, abgerufen am 25. September 2026
  10. Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes, Freie und Hansestadt Hamburg, hamburg.de, abgerufen am 25. September 2026
  11. Küstenfischereiverordnung Mecklenburg-Vorpommern (KüFVO M-V), Land Mecklenburg-Vorpommern, landesrecht-mv.de, abgerufen am 25. September 2026

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