1.105 Einzelregeln aus 16 Bundesländern verglichen
Jedes Bundesland schreibt seine Schonzeiten und Mindestmaße in eine eigene Fischereiverordnung. Für die Jagd hat jedes Land eine eigene Verordnung über die Jagdzeiten. Die Auswertung legt diese Verordnungen aller 16 Länder nebeneinander, Art für Art und Land für Land.
In den Vergleich kommt eine Art, wenn mindestens drei Länder sie in ihrer Verordnung nennen, denn bei weniger Ländern gibt es kaum etwas zu vergleichen. Das trifft auf 69 Arten aus dem Fischereirecht zu, darunter 2 Krebse und 7 Muscheln, und auf 55 Wildarten. Zusammen sind das 642 Regeln für Fische und 463 Regeln für Wild, also 1.105 Einzelregeln.
Jede dieser Regeln stammt aus der amtlichen Verordnung des Landes, und zu jeder ist vermerkt, an welchem Tag sie abgerufen wurde. Wo zwei Länder dieselbe Art verschieden nennen, etwa Quappe, Rutte oder Trüsche, zählt sie als eine Art.
48 von 69 Arten sind nicht überall gleich geschützt
Bei 48 der 69 Arten weicht mindestens ein Land von den anderen ab. Das sind 70 Prozent. Als Abweichung zählt jeder Unterschied beim Beginn oder Ende der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei der Art des Schutzes. Schon ein Tag oder ein Zentimeter reicht.
Für Angler heißt das: Wer die Regeln aus dem eigenen Bundesland kennt, kann sich im Nachbarland nicht darauf verlassen. Wie groß die Unterschiede bei den beliebten Arten sind, zeigt der Vergleich von Zander, Hecht und Bachforelle unter Schonzeiten für Fische einfach erklärt.
Nachbarländer regeln 44 Prozent der Arten verschieden
Wer an einer Landesgrenze wohnt, will wissen, was im Land nebenan anders ist. Deshalb vergleicht die Auswertung jedes Paar von Ländern mit gemeinsamer Grenze, 29 Paare insgesamt. Gezählt sind die Arten, die beide Länder nennen, jeweils mit der Regel für Seen und Flüsse im Binnenland.
Im Schnitt ist bei 44 Prozent dieser Arten die Regel im Nachbarland eine andere. Am ähnlichsten sind Berlin und Brandenburg, dort weichen 6 von 43 Arten ab, das sind 14 Prozent. Am größten ist der Unterschied mit 77 Prozent zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen (17 von 22 Arten) und Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (27 von 35 Arten).
| Nachbarländer | Gemeinsame Arten | Davon anders geregelt | Anteil |
|---|---|---|---|
| Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen | 22 | 17 | 77 % |
| Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein | 35 | 27 | 77 % |
| Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern | 31 | 21 | 68 % |
| Baden-Württemberg und Bayern | 30 | 18 | 60 % |
| Bayern und Sachsen | 41 | 24 | 59 % |
| Niedersachsen und Schleswig-Holstein | 21 | 12 | 57 % |
| Sachsen und Sachsen-Anhalt | 26 | 14 | 54 % |
| Baden-Württemberg und Hessen | 24 | 12 | 50 % |
| Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz | 24 | 12 | 50 % |
| Bayern und Thüringen | 39 | 19 | 49 % |
| Brandenburg und Niedersachsen | 20 | 9 | 45 % |
| Hessen und Niedersachsen | 20 | 9 | 45 % |
| Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen | 20 | 9 | 45 % |
| Sachsen und Thüringen | 33 | 15 | 45 % |
| Bayern und Hessen | 39 | 17 | 44 % |
| Brandenburg und Sachsen | 34 | 15 | 44 % |
| Bremen und Niedersachsen | 18 | 8 | 44 % |
| Hamburg und Niedersachsen | 18 | 8 | 44 % |
| Hamburg und Schleswig-Holstein | 28 | 12 | 43 % |
| Hessen und Thüringen | 34 | 14 | 41 % |
| Niedersachsen und Thüringen | 20 | 8 | 40 % |
| Niedersachsen und Sachsen-Anhalt | 21 | 8 | 38 % |
| Hessen und Rheinland-Pfalz | 36 | 13 | 36 % |
| Hessen und Nordrhein-Westfalen | 34 | 12 | 35 % |
| Sachsen-Anhalt und Thüringen | 23 | 8 | 35 % |
| Brandenburg und Sachsen-Anhalt | 31 | 9 | 29 % |
| Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz | 34 | 8 | 24 % |
| Rheinland-Pfalz und Saarland | 33 | 6 | 18 % |
| Berlin und Brandenburg | 43 | 6 | 14 % |
Einig sind sich die Länder fast nur beim ganzjährigen Schutz
Nur bei 21 Arten regeln alle Länder, die sie nennen, gleich. 18 davon sind überall ganzjährig geschont, zum Beispiel Nordseeschnäpel, Maifisch und Strömer. Bei 3 Arten, nämlich Brachse, Giebel und Kaulbarsch, legt keines dieser Länder eine Schonzeit oder ein Mindestmaß fest.
Keine einzige Art mit Schonzeit oder Mindestmaß ist in allen Ländern gleich geregelt. Das liegt an der Art der Regel. Ob eine Art ganz geschützt ist, lässt nur Ja oder Nein zu. Bei einem Datum oder einer Länge dagegen wählt fast jedes Land einen eigenen Wert.
Berlin regelt mit 51 Arten die meisten
Berlin legt für 51 der 69 Arten eine eigene Schutzregel fest, also eine Schonzeit, ein Mindestmaß oder einen ganzjährigen Schutz. Am wenigsten sind es in Niedersachsen mit 24 Arten. Bayern nennt zusätzlich 16 Arten ausdrücklich ohne Regel, so viele wie kein anderes Land.
| Bundesland | Arten mit Schutzregel | Arten ausdrücklich ohne Regel |
|---|---|---|
| Berlin | 51 | 10 |
| Brandenburg | 45 | 0 |
| Bayern | 44 | 16 |
| Sachsen | 43 | 0 |
| Rheinland-Pfalz | 42 | 0 |
| Schleswig-Holstein | 41 | 14 |
| Hessen | 40 | 0 |
| Nordrhein-Westfalen | 39 | 0 |
| Thüringen | 39 | 0 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 38 | 0 |
| Saarland | 34 | 0 |
| Sachsen-Anhalt | 33 | 0 |
| Baden-Württemberg | 31 | 0 |
| Hamburg | 30 | 0 |
| Bremen | 28 | 0 |
| Niedersachsen | 24 | 0 |
Eine hohe Zahl heißt nicht, dass ein Land strenger ist. Sie zeigt vor allem, wie viele Arten seine Verordnung einzeln aufführt. Manche Länder nennen seltene Kleinfische und Muscheln einzeln, andere erwähnen sie in der Fischereiverordnung gar nicht.
Eine Schonzeit für Fische dauert im Schnitt 112 Tage
Über alle 178 Schonzeiten für Fische mit festem Anfangs- und Enddatum gerechnet, dauert eine Schonzeit im Schnitt 112 Tage, also rund 16 Wochen. Mitgezählt sind auch Sonderregeln für einzelne Gewässer, etwa für den Main oder die Lahn. Ganzjährige Schonzeiten fehlen in dieser Rechnung, weil sie kein Ende haben.
Die Spanne ist groß. Am kürzesten sind mit 30 Tagen die Schonzeiten für Zander an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern und Ostseeschnäpel an der Küste von Mecklenburg-Vorpommern. Am längsten ist mit 243 Tagen die Schonzeit für Seeforelle in Berlin.
Bei 52 von 55 Wildarten weichen die Jagdzeiten ab
Bei Wild heißt die Zeit, in der ein Tier bejagt werden darf, Jagdzeit. Außerhalb davon ist es geschont. Im Jagdrecht sind die Unterschiede zwischen den Ländern noch größer als beim Angeln. Von den 55 Wildarten, die mindestens drei Länder regeln, sind 52 nicht überall gleich geregelt.
Gleich sind die Regeln nur bei 3 Arten, nämlich Schwarzwild, Nutria und Wolfshybrid. Beide dürfen in allen Ländern, die sie nennen, das ganze Jahr bejagt werden. Wann Reh, Wildschwein und Fuchs in welchem Land bejagt werden dürfen, steht unter Jagdzeiten im Überblick.
Vereinsregeln, Gewässersperren und Köderverbote fehlen im Vergleich
Drei Arten von Regeln fehlen in der Auswertung, weil sie nicht an einer einzelnen Art hängen. Vereine dürfen längere Schonzeiten und größere Mindestmaße festlegen, die auf der Angelkarte oder in der Gewässerordnung stehen. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sperren manche Gewässer im Winter für jedes Angeln. Und einige Länder verbieten in der Schonzeit bestimmte Köder, etwa Bremen das Spinnfischen vom 1. Februar bis 15. Mai.
Welches Land die Fische am besten schützt, lässt sich aus den Zahlen ebenfalls nicht ablesen. Dafür müsste man auch wissen, wie viele Fische in den Gewässern leben und wie viele Angler dort fischen.
Häufige Fragen
Welches Bundesland regelt die meisten Fischarten mit Schonzeit oder Mindestmaß?
Berlin hat für 51 Arten eine eigene Schonzeit, ein Mindestmaß oder einen ganzjährigen Schutz, mehr als jedes andere Bundesland. Am wenigsten sind es in Niedersachsen mit 24 Arten. Die Zahl zeigt, wie viele Arten die Verordnung einzeln aufführt, und nicht, wie streng ein Land schützt.
Wie lange dauert eine Schonzeit für Fische im Durchschnitt?
Eine Schonzeit für Fische dauert im Durchschnitt 112 Tage, gerechnet über alle 178 Schonzeiten mit festem Anfangs- und Enddatum in den 16 Bundesländern. Die kürzesten dauern 30 Tage, die längste 243 Tage.
Gibt es Fischarten, die in allen Bundesländern gleich geschützt sind?
Ja, bei 21 Arten regeln alle Länder gleich, und 18 davon sind überall ganzjährig geschont. Dazu gehören zum Beispiel Nordseeschnäpel, Maifisch und Strömer. Jede Art mit Schonzeit oder Mindestmaß ist dagegen in mindestens zwei Ländern verschieden geregelt.
Gelten die Schonzeiten meines Bundeslandes auch im Nachbarland?
Nein, im Nachbarland gelten dessen eigene Schonzeiten und Mindestmaße. Zwischen zwei Nachbarländern ist im Schnitt bei 44 Prozent der Arten, die beide nennen, die Regel verschieden. Wer über die Landesgrenze zum Angeln fährt, muss deshalb die Regeln des Landes kennen, in dem das Gewässer liegt.
Woher stammen die Zahlen im Ländervergleich der Schonzeiten?
Die Zahlen stammen aus den amtlichen Fischerei- und Jagdverordnungen aller 16 Bundesländer. Zu jeder Regel ist vermerkt, an welchem Tag die Verordnung abgerufen wurde. Verbindlich bleibt immer der aktuelle Text der Verordnung Ihres Landes.
