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Wann darf ich Stör in Niedersachsen angeln?

Stör dürfen Sie in Niedersachsen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Stör ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Das ist die allgemeine Regel in Niedersachsen. Daneben gelten eigene Regeln. Für nur in nach §2 Abs.2 dem Fischereikundlichen Dienst angezeigten Besatzgewässern ist Stör vom 1. Januar bis zum 31. Juli geschont, das Mindestmaß beträgt 100 Zentimeter.

Die Landesregeln für Stör gelten in Niedersachsen auch an Vereinsgewässern. Auf der Angelkarte können dort zusätzlich strengere Regeln stehen.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Wie weicht Niedersachsen bei Stör von den anderen Ländern ab?

Das ganze Jahr geschont ist Stör in Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen. Die Nachbarländer von Niedersachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Stör in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Stör in Niedersachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Stör in Niedersachsen kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Woran Sie Stör erkennen

Eine Art, mit der Stör häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Ein Kescher mit knotenlosem, feinem Netz schont die Schleimhaut des Fisches. Das hilft, wenn Sie einen zu kleinen Fisch zurücksetzen müssen.

Weitere Wanderfische in Niedersachsen

Wie Stör gehören diese Arten zu den Wanderfischen. Auch für sie gelten in Niedersachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Stör in Niedersachsen

Darf ich Stör in Niedersachsen heute mitnehmen?

Nein, Stör ist in Niedersachsen heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Warum liegt die Schonzeit von Stör in genau diesen Monaten?

Stör ist in Niedersachsen das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Gelten die Regeln für Stör auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Wie misst man Stör in Niedersachsen richtig?

In Niedersachsen messen Sie Stör von der Schnauzenspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Weicht die Schonzeit für Stör in Niedersachsen von anderen Bundesländern ab?

Nein, alle 13 anderen Länder, die Stör eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Niedersachsen.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.