angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf ich Zander in Sachsen angeln?

Zander dürfen Sie in Sachsen vom 1. Juni bis zum 31. Januar angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 50 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Februar und dauert bis zum 31. Mai.

Schonzeit
1. Februar bis 31. Mai
Mindestmaß
50 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Zander dauert sie vom 1. Februar bis zum 31. Mai. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Wer im Grenzgebiet angelt, prüft die Regeln für Zander in beiden Ländern, denn jedes Land legt sie selbst fest.

Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.

Welches Mindestmaß gilt für Zander in Sachsen?

Das Mindestmaß für Zander beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Was gilt für Zander in den Nachbarländern von Sachsen?

Das Mindestmaß für Zander reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Sachsen, Bayern, Sachsen-Anhalt und Hessen. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 151 Tagen vom 1. Januar bis 31. Mai, die kürzeste Baden-Württemberg mit 45 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Zander in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Sachsen1. Februar bis 31. Mai50 cm
Bayern15. Februar bis 30. April50 cm
Brandenburg1. April bis 31. Mai45 cm
Sachsen-Anhalt15. Februar bis 31. Mai50 cm
Thüringen1. April bis 31. Mai45 cm
Baden-Württemberg1. April bis 15. Mai45 cm
Berlin1. Januar bis 31. Mai45 cm
Bremen1. Februar bis 15. Mai40 cm
Hamburg1. Februar bis 31. Mai45 cm
Hessenkeine50 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine45 cm
Niedersachsen15. März bis 30. April35 cm
Nordrhein-Westfalen1. April bis 31. Mai40 cm
Rheinland-Pfalz15. März bis 15. Mai45 cm
Saarland15. Februar bis 31. Mai45 cm
Schleswig-Holstein15. März bis 15. Mai45 cm

Welches Bußgeld droht in Sachsen bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Zander in Sachsen kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Wie unterscheidet sich Zander von ähnlichen Fischen?

Zander wird gelegentlich mit Flussbarsch verwechselt. Der Zander ist lang und schlank, hat blasse, unregelmäßige Streifen und spitze Fangzähne. Seine großen Augen glänzen trüb. Der Flussbarsch ist hochrückig, kräftig gestreift und hat am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse einen schwarzen Fleck, der dem Zander fehlt. Bei Jungfischen ist dieser Fleck das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.

Bei gemischtem Fang gilt für jede Art ihr eigenes Mindestmaß. Das Maß eines anderen Fisches überträgt sich nicht.

Weitere Raubfische in Sachsen

Wie Zander gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Zander in Sachsen

Wann wurden die Regeln für Zander in Sachsen zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 22. April 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Darf ich Zander in Sachsen heute mitnehmen?

Ja, heute dürfen Sie Zander in Sachsen mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Februar, in 109 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Gelten für Zander an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Zander unterscheidet Sachsen nicht zwischen Küste und Binnenland.

Gibt es für Zander in Sachsen ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Zander legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Gelten die Regeln für Zander auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.