Wann darf ich Hecht in Sachsen angeln?
Hecht dürfen Sie in Sachsen vom 1. Mai bis zum 31. Januar angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 50 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Februar und dauert bis zum 30. April.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Hecht dauert sie vom 1. Februar bis zum 30. April. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Sachsen legt die Regeln für Hecht selbst fest, unabhängig von den anderen 15 Bundesländern. Wer aus einem Nachbarland zum Angeln kommt, prüft die Werte deshalb neu.
Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.
Welches Mindestmaß gilt für Hecht in Sachsen?
Das Mindestmaß für Hecht beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Schonzeit und Mindestmaß für Hecht in allen Ländern
Das Mindestmaß für Hecht reicht von 40 Zentimetern in Niedersachsen bis 60 Zentimetern in Bremen. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 120 Tagen vom 1. Januar bis 30. April, die kürzeste Brandenburg mit 59 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Sachsen | 1. Februar bis 30. April | 50 cm |
| Bayern | 15. Februar bis 30. April | 50 cm |
| Brandenburg | 1. Februar bis 31. März | 45 cm |
| Sachsen-Anhalt | 15. Februar bis 30. April | 50 cm |
| Thüringen | 15. Februar bis 30. April | 50 cm |
| Baden-Württemberg | 15. Februar bis 15. Mai | 50 cm |
| Berlin | 1. Januar bis 30. April | 45 cm |
| Bremen | 1. Februar bis 15. Mai | 60 cm |
| Hamburg | 1. Februar bis 31. Mai | 45 cm |
| Hessen | 1. Februar bis 15. April | 50 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 45 cm |
| Niedersachsen | 1. Februar bis 15. April | 40 cm |
| Nordrhein-Westfalen | 15. Februar bis 30. April | 45 cm |
| Rheinland-Pfalz | 1. Februar bis 31. Mai | 50 cm |
| Saarland | 15. Februar bis 31. Mai | 50 cm |
| Schleswig-Holstein | 15. Februar bis 15. April | 45 cm |
Welches Bußgeld droht in Sachsen bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Hecht in Sachsen kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Woran Sie Hecht erkennen
Eine Art, mit der Hecht häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Raubfische in Sachsen
Wie Hecht gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Hecht in Sachsen
Wie misst man Hecht in Sachsen richtig?
In Sachsen messen Sie Hecht von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Gelten die Regeln für Hecht auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Mit welchen Fischen wird Hecht häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Hecht häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Hecht in Sachsen?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Warum liegt die Schonzeit von Hecht in genau diesen Monaten?
Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.