angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf ich Zander in Niedersachsen angeln?

Zander dürfen Sie in Niedersachsen vom 1. Mai bis zum 14. März angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 35 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 15. März und dauert bis zum 30. April.

Schonzeit
15. März bis 30. April
Mindestmaß
35 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Zander dauert sie vom 15. März bis zum 30. April. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Fischereiaufseher dürfen am Wasser Ihren Fang kontrollieren. Halten Sie Fischereischein und Angelkarte deshalb bereit, auch wenn Sie nur auf Zander angeln.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Ab welcher Länge darf Zander in Niedersachsen mit?

Das Mindestmaß für Zander beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Was gilt für Zander in den Nachbarländern von Niedersachsen?

Das Mindestmaß für Zander reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Hessen, Sachsen-Anhalt, Bayern und Sachsen. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 151 Tagen vom 1. Januar bis 31. Mai, die kürzeste Baden-Württemberg mit 45 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Niedersachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Zander in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Niedersachsen15. März bis 30. April35 cm
Brandenburg1. April bis 31. Mai45 cm
Bremen1. Februar bis 15. Mai40 cm
Hamburg1. Februar bis 31. Mai45 cm
Hessenkeine50 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine45 cm
Nordrhein-Westfalen1. April bis 31. Mai40 cm
Sachsen-Anhalt15. Februar bis 31. Mai50 cm
Schleswig-Holstein15. März bis 15. Mai45 cm
Thüringen1. April bis 31. Mai45 cm
Baden-Württemberg1. April bis 15. Mai45 cm
Bayern15. Februar bis 30. April50 cm
Berlin1. Januar bis 31. Mai45 cm
Rheinland-Pfalz15. März bis 15. Mai45 cm
Saarland15. Februar bis 31. Mai45 cm
Sachsen1. Februar bis 31. Mai50 cm

Welches Bußgeld droht in Niedersachsen bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Zander in Niedersachsen kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Mit welchen Fischen wird Zander häufig verwechselt?

Zander wird gelegentlich mit Flussbarsch verwechselt. Der Zander ist lang und schlank, hat blasse, unregelmäßige Streifen und spitze Fangzähne. Seine großen Augen glänzen trüb. Der Flussbarsch ist hochrückig, kräftig gestreift und hat am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse einen schwarzen Fleck, der dem Zander fehlt. Bei Jungfischen ist dieser Fleck das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.

Die Schonzeit verbietet das Fangen und Mitnehmen in dieser Zeit. Einen Fisch, den Sie vorher erlaubt gefangen und eingefroren haben, dürfen Sie behalten.

Weitere Raubfische in Niedersachsen

Wie Zander gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Niedersachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Zander in Niedersachsen

Gelten die Regeln für Zander auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Gelten für Zander an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Zander unterscheidet Niedersachsen nicht zwischen Küste und Binnenland.

Brauche ich für Zander eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Zander verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Gilt für Zander in Niedersachsen ein Höchstmaß?

Nein, für Zander gilt in Niedersachsen kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Warum liegt die Schonzeit von Zander in genau diesen Monaten?

Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.