Wann darf ich Rapfen in Sachsen angeln?
Rapfen dürfen Sie in Sachsen vom 1. Juni bis zum 31. Dezember angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 40 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Januar und dauert bis zum 31. Mai.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Rapfen dauert sie vom 1. Januar bis zum 31. Mai. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Fischereiaufseher dürfen am Wasser Ihren Fang kontrollieren. Halten Sie Fischereischein und Angelkarte deshalb bereit, auch wenn Sie nur auf Rapfen angeln.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Wie groß muss Rapfen in Sachsen mindestens sein?
Das Mindestmaß für Rapfen beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Wie weicht Sachsen bei Rapfen von den anderen Ländern ab?
Das Mindestmaß für Rapfen reicht von 35 Zentimetern in Mecklenburg-Vorpommern bis 50 Zentimetern in Hamburg und Schleswig-Holstein. Die längste Schonzeit hat Sachsen mit 151 Tagen vom 1. Januar bis 31. Mai, die kürzeste Bayern mit 61 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Rapfen in Thüringen und Niedersachsen. Keine Schonzeit gilt in Sachsen-Anhalt, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Sachsen | 1. Januar bis 31. Mai | 40 cm |
| Bayern | 1. März bis 30. April | 40 cm |
| Brandenburg | 1. April bis 30. Juni | 40 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 40 cm |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
| Baden-Württemberg | 1. März bis 31. Mai | 40 cm |
| Berlin | 1. April bis 30. Juni | 40 cm |
| Bremen | keine | 40 cm |
| Hamburg | keine | 50 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 35 cm |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | keine | 50 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Rapfen in Sachsen kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Woran Sie Rapfen erkennen
Eine Art, mit der Rapfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Raubfische in Sachsen
Wie Rapfen gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Rapfen in Sachsen
Wann wurden die Regeln für Rapfen in Sachsen zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 22. April 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Rapfen in Sachsen?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Mit welchen Fischen wird Rapfen häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Rapfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Wann ist Rapfen in Sachsen geschont?
Rapfen ist in Sachsen vom 1. Januar bis zum 31. Mai geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Weicht die Schonzeit für Rapfen in Sachsen von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Rapfen weichen 11 der 11 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Sachsen ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.