angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf ich Zander in Hamburg angeln?

Zander dürfen Sie in Hamburg vom 1. Juni bis zum 31. Januar angeln und mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 45 und 75 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Februar und dauert bis zum 31. Mai.

Schonzeit
1. Februar bis 31. Mai
Mindestmaß
45 cm
Status heute
Nur mit passender Länge
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Zander dauert sie vom 1. Februar bis zum 31. Mai. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Fischereiaufseher dürfen am Wasser Ihren Fang kontrollieren. Halten Sie Fischereischein und Angelkarte deshalb bereit, auch wenn Sie nur auf Zander angeln.

Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.

Welches Mindestmaß gilt für Zander in Hamburg?

Zander dürfen Sie nur mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 45 und 75 Zentimeter lang ist. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Wie weicht Hamburg bei Zander von den anderen Ländern ab?

Das Mindestmaß für Zander reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Bayern, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 151 Tagen vom 1. Januar bis 31. Mai, die kürzeste Baden-Württemberg mit 45 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Hamburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Zander in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Hamburg1. Februar bis 31. Mai45 cm
Niedersachsen15. März bis 30. April35 cm
Schleswig-Holstein15. März bis 15. Mai45 cm
Baden-Württemberg1. April bis 15. Mai45 cm
Bayern15. Februar bis 30. April50 cm
Berlin1. Januar bis 31. Mai45 cm
Brandenburg1. April bis 31. Mai45 cm
Bremen1. Februar bis 15. Mai40 cm
Hessenkeine50 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine45 cm
Nordrhein-Westfalen1. April bis 31. Mai40 cm
Rheinland-Pfalz15. März bis 15. Mai45 cm
Saarland15. Februar bis 31. Mai45 cm
Sachsen1. Februar bis 31. Mai50 cm
Sachsen-Anhalt15. Februar bis 31. Mai50 cm
Thüringen1. April bis 31. Mai45 cm

Wie hoch ist das Bußgeld in Hamburg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Zander in Hamburg kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Mit welchen Fischen wird Zander häufig verwechselt?

Zander wird gelegentlich mit Flussbarsch verwechselt. Der Zander ist lang und schlank, hat blasse, unregelmäßige Streifen und spitze Fangzähne. Seine großen Augen glänzen trüb. Der Flussbarsch ist hochrückig, kräftig gestreift und hat am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse einen schwarzen Fleck, der dem Zander fehlt. Bei Jungfischen ist dieser Fleck das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.

Bei Sonderfällen und Ausnahmegenehmigungen hilft ein Anruf beim Fischereiamt Ihres Landkreises schneller als eine Suche im Netz.

Weitere Raubfische in Hamburg

Wie Zander gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Hamburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Zander in Hamburg

Mit welchen Fischen wird Zander häufig verwechselt?

Zander wird am häufigsten mit Flussbarsch verwechselt. Der Zander ist lang und schlank, hat blasse, unregelmäßige Streifen und spitze Fangzähne. Seine großen Augen glänzen trüb. Der Flussbarsch ist hochrückig, kräftig gestreift und hat am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse einen schwarzen Fleck, der dem Zander fehlt. Bei Jungfischen ist dieser Fleck das sicherste Merkmal.

Gelten für Zander an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Zander unterscheidet Hamburg nicht zwischen Küste und Binnenland.

Darf ich Zander in Hamburg heute mitnehmen?

Ja, heute dürfen Sie Zander in Hamburg mitnehmen, aber nur, wenn der Fisch zwischen 45 und 75 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Februar, in 109 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Brauche ich für Zander eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Zander verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Weicht die Schonzeit für Zander in Hamburg von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Zander weichen 15 der 15 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Hamburg ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Hamburg in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.