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Schonzeit und Mindestmaß für Zander in 16 Bundesländern

Wer Zander in mehreren Bundesländern angelt, braucht für jedes Land die passende Schonzeit und das passende Mindestmaß. Der wissenschaftliche Name von Zander lautet Sander lucioperca.

Schonzeit und Mindestmaß für Zander je Bundesland

Das Mindestmaß für Zander reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Bayern, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 151 Tagen vom 1. Januar bis 31. Mai, die kürzeste Baden-Württemberg mit 45 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.

Zander: Schonzeit und Mindestmaß je Bundesland
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Baden-Württembergvom 1. April bis zum 15. Mai geschont45 cm
Bayernvom 15. Februar bis zum 30. April geschont50 cm
Berlinvom 1. Januar bis zum 31. Mai geschont45 cm
Brandenburgvom 1. April bis zum 31. Mai geschont45 cm
Bremenvom 1. Februar bis zum 15. Mai geschont40 cm
Hamburgvom 1. Februar bis zum 31. Mai geschont45 cm
Hessennicht geschont, es gilt keine Schonzeit50 cm
Mecklenburg-Vorpommernnicht geschont, es gilt keine Schonzeit45 cm
Niedersachsenvom 15. März bis zum 30. April geschont35 cm
Nordrhein-Westfalenvom 1. April bis zum 31. Mai geschont40 cm
Rheinland-Pfalzvom 15. März bis zum 15. Mai geschont45 cm
Saarlandvom 15. Februar bis zum 31. Mai geschont45 cm
Sachsenvom 1. Februar bis zum 31. Mai geschont50 cm
Sachsen-Anhaltvom 15. Februar bis zum 31. Mai geschont50 cm
Schleswig-Holsteinvom 15. März bis zum 15. Mai geschont45 cm
Thüringenvom 1. April bis zum 31. Mai geschont45 cm

Woran Sie Zander sicher erkennen

Zander wird gelegentlich mit Flussbarsch verwechselt. Der Zander ist lang und schlank, hat blasse, unregelmäßige Streifen und spitze Fangzähne. Seine großen Augen glänzen trüb. Der Flussbarsch ist hochrückig, kräftig gestreift und hat am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse einen schwarzen Fleck, der dem Zander fehlt. Bei Jungfischen ist dieser Fleck das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.

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Häufige Fragen zu Zander

Wie heißt Zander wissenschaftlich?

Der wissenschaftliche Name von Zander lautet Sander lucioperca.

Gibt es für Zander ein Bundesland ohne Schonzeit?

Ja, keine Schonzeit gilt für Zander in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Dort entscheidet, wo festgelegt, allein das Mindestmaß.

In wie vielen Bundesländern ist Zander geregelt?

Zander ist in 16 von 16 Bundesländern mit eigener Schonzeit oder eigenem Mindestmaß geregelt. In den übrigen Ländern nennt die Verordnung keine eigene Regel für diese Art.

Wie unterscheidet sich das Mindestmaß für Zander zwischen den Ländern?

Das Mindestmaß für Zander reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Bayern, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.