angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf ich Zander in Baden-Württemberg angeln?

Zander dürfen Sie in Baden-Württemberg vom 16. Mai bis zum 31. März angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 45 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. April und dauert bis zum 15. Mai.

Schonzeit
1. April bis 15. Mai
Mindestmaß
45 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Zander dauert sie vom 1. April bis zum 15. Mai. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Das ist die allgemeine Regel in Baden-Württemberg. Daneben gelten eigene Regeln. Für nur Main ist Zander vom 1. Februar bis zum 30. April geschont, das Mindestmaß beträgt 50 Zentimeter.

Ob Sie Zander in Baden-Württemberg mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Ab welcher Länge darf Zander in Baden-Württemberg mit?

Das Mindestmaß für Zander beträgt 45 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Wie weicht Baden-Württemberg bei Zander von den anderen Ländern ab?

Das Mindestmaß für Zander reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Bayern, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 151 Tagen vom 1. Januar bis 31. Mai, die kürzeste Baden-Württemberg mit 45 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Baden-Württemberg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Zander in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Baden-Württemberg1. April bis 15. Mai45 cm
Bayern15. Februar bis 30. April50 cm
Hessenkeine50 cm
Rheinland-Pfalz15. März bis 15. Mai45 cm
Berlin1. Januar bis 31. Mai45 cm
Brandenburg1. April bis 31. Mai45 cm
Bremen1. Februar bis 15. Mai40 cm
Hamburg1. Februar bis 31. Mai45 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine45 cm
Niedersachsen15. März bis 30. April35 cm
Nordrhein-Westfalen1. April bis 31. Mai40 cm
Saarland15. Februar bis 31. Mai45 cm
Sachsen1. Februar bis 31. Mai50 cm
Sachsen-Anhalt15. Februar bis 31. Mai50 cm
Schleswig-Holstein15. März bis 15. Mai45 cm
Thüringen1. April bis 31. Mai45 cm

Wie hoch ist das Bußgeld in Baden-Württemberg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Zander in Baden-Württemberg kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Woran erkennen Sie Zander sicher?

Zander wird gelegentlich mit Flussbarsch verwechselt. Der Zander ist lang und schlank, hat blasse, unregelmäßige Streifen und spitze Fangzähne. Seine großen Augen glänzen trüb. Der Flussbarsch ist hochrückig, kräftig gestreift und hat am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse einen schwarzen Fleck, der dem Zander fehlt. Bei Jungfischen ist dieser Fleck das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.

Bei Sonderfällen und Ausnahmegenehmigungen hilft ein Anruf beim Fischereiamt Ihres Landkreises schneller als eine Suche im Netz.

Weitere Raubfische in Baden-Württemberg

Wie Zander gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Baden-Württemberg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Zander in Baden-Württemberg

Brauche ich für Zander eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Zander verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Wie misst man Zander in Baden-Württemberg richtig?

In Baden-Württemberg messen Sie Zander von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Gilt für Zander in Baden-Württemberg ein Höchstmaß?

Nein, für Zander gilt in Baden-Württemberg kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Zander in Baden-Württemberg?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Welches Mindestmaß gilt für Zander in Baden-Württemberg?

Das Mindestmaß für Zander beträgt 45 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Baden-Württemberg, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.