angelrecht.net, Angel- und Jagdrecht in 16 Bundesländern

Wann darf ich Zander in Schleswig-Holstein angeln?

Zander dürfen Sie in Schleswig-Holstein vom 16. Mai bis zum 14. März angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 45 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 15. März und dauert bis zum 15. Mai.

Schonzeit
15. März bis 15. Mai
Mindestmaß
45 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Zander dauert sie vom 15. März bis zum 15. Mai. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Das ist die allgemeine Regel in Schleswig-Holstein. Daneben gelten eigene Regeln. Für die Küstengewässer ist Zander vom 15. Februar bis zum 15. Mai geschont, das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter.

Bei Fragen zu Zander in Schleswig-Holstein hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises. Dort erfahren Sie auch, ob für ein einzelnes Gewässer Ausnahmen gelten.

Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.

Welches Mindestmaß gilt für Zander in Schleswig-Holstein?

Das Mindestmaß für Zander beträgt 45 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Was gilt für Zander in den Nachbarländern von Schleswig-Holstein?

Das Mindestmaß für Zander reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen bis 50 Zentimetern in Bayern, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 151 Tagen vom 1. Januar bis 31. Mai, die kürzeste Baden-Württemberg mit 45 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern und Hessen. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Zander in 16 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Schleswig-Holstein15. März bis 15. Mai45 cm
Hamburg1. Februar bis 31. Mai45 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine45 cm
Niedersachsen15. März bis 30. April35 cm
Baden-Württemberg1. April bis 15. Mai45 cm
Bayern15. Februar bis 30. April50 cm
Berlin1. Januar bis 31. Mai45 cm
Brandenburg1. April bis 31. Mai45 cm
Bremen1. Februar bis 15. Mai40 cm
Hessenkeine50 cm
Nordrhein-Westfalen1. April bis 31. Mai40 cm
Rheinland-Pfalz15. März bis 15. Mai45 cm
Saarland15. Februar bis 31. Mai45 cm
Sachsen1. Februar bis 31. Mai50 cm
Sachsen-Anhalt15. Februar bis 31. Mai50 cm
Thüringen1. April bis 31. Mai45 cm

Was kostet ein Verstoß bei Zander in Schleswig-Holstein?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Zander in Schleswig-Holstein kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Woran erkennen Sie Zander sicher?

Zander wird gelegentlich mit Flussbarsch verwechselt. Der Zander ist lang und schlank, hat blasse, unregelmäßige Streifen und spitze Fangzähne. Seine großen Augen glänzen trüb. Der Flussbarsch ist hochrückig, kräftig gestreift und hat am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse einen schwarzen Fleck, der dem Zander fehlt. Bei Jungfischen ist dieser Fleck das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.

Ein Kescher mit knotenlosem, feinem Netz schont die Schleimhaut des Fisches. Das hilft, wenn Sie einen zu kleinen Fisch zurücksetzen müssen.

Weitere Raubfische in Schleswig-Holstein

Wie Zander gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Zander in Schleswig-Holstein

Wann wurden die Regeln für Zander in Schleswig-Holstein zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 26. Mai 2021. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Warum liegt die Schonzeit von Zander in genau diesen Monaten?

Schonzeiten liegen in der Laichzeit, damit sich die Fische ungestört vermehren können. Wann eine Art laicht, hängt vor allem von der Wassertemperatur ab, deshalb verschieben sich die Tage zwischen den Ländern.

Weicht die Schonzeit für Zander in Schleswig-Holstein von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Zander weichen 14 der 15 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Schleswig-Holstein ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.

Brauche ich für Zander eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Zander verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Gelten die Regeln für Zander auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Schleswig-Holstein, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.