Wann darf ich Hecht in Niedersachsen angeln?
Hecht dürfen Sie in Niedersachsen vom 16. April bis zum 31. Januar angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 40 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Februar und dauert bis zum 15. April.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Hecht dauert sie vom 1. Februar bis zum 15. April. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Schonzeit und Mindestmaß gelten für Hecht in Niedersachsen bei jeder Angelart. Ob Sie mit Kunstköder, Fliege oder Pose fischen, ändert an den Regeln nichts.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Ab welcher Länge darf Hecht in Niedersachsen mit?
Das Mindestmaß für Hecht beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse.
Wie weicht Niedersachsen bei Hecht von den anderen Ländern ab?
Das Mindestmaß für Hecht reicht von 40 Zentimetern in Niedersachsen bis 60 Zentimetern in Bremen. Die längste Schonzeit hat Hamburg mit 120 Tagen vom 1. Februar bis 31. Mai, die kürzeste Brandenburg mit 59 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Niedersachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Niedersachsen | 1. Februar bis 15. April | 40 cm |
| Brandenburg | 1. Februar bis 31. März | 45 cm |
| Bremen | 1. Februar bis 15. Mai | 60 cm |
| Hamburg | 1. Februar bis 31. Mai | 45 cm |
| Hessen | 1. Februar bis 15. April | 50 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 45 cm |
| Nordrhein-Westfalen | 15. Februar bis 30. April | 45 cm |
| Sachsen-Anhalt | 15. Februar bis 30. April | 50 cm |
| Schleswig-Holstein | 15. Februar bis 15. April | 45 cm |
| Thüringen | 15. Februar bis 30. April | 50 cm |
| Baden-Württemberg | 15. Februar bis 15. Mai | 50 cm |
| Bayern | 15. Februar bis 30. April | 50 cm |
| Berlin | 1. Januar bis 30. April | 45 cm |
| Rheinland-Pfalz | 1. Februar bis 31. Mai | 50 cm |
| Saarland | 15. Februar bis 31. Mai | 50 cm |
| Sachsen | 1. Februar bis 30. April | 50 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Niedersachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Hecht in Niedersachsen kontrolliert
Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.
Woran Sie Hecht erkennen
Eine Art, mit der Hecht häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Raubfische in Niedersachsen
Wie Hecht gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Niedersachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Hecht in Niedersachsen
Darf ich Hecht in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Hecht nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Wann ist Hecht in Niedersachsen geschont?
Hecht ist in Niedersachsen vom 1. Februar bis zum 15. April geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Gelten die Regeln für Hecht auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Mit welchen Fischen wird Hecht häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Hecht häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Wann wurden die Regeln für Hecht in Niedersachsen zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 22. Dezember 2005. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Niedersachsen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.