Wann darf ich Wels in Niedersachsen angeln?
Wels dürfen Sie in Niedersachsen das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 50 Zentimeter lang ist.
Für Wels gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Schonzeit und Mindestmaß gelten für Wels in Niedersachsen bei jeder Angelart. Ob Sie mit Kunstköder, Fliege oder Pose fischen, ändert an den Regeln nichts.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Welches Mindestmaß gilt für Wels in Niedersachsen?
Das Mindestmaß für Wels beträgt 50 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse.
Schonzeit und Mindestmaß für Wels in allen Ländern
Das Mindestmaß für Wels reicht von 50 Zentimetern in Niedersachsen und Thüringen bis 75 Zentimetern in Berlin. Eine Schonzeit von 61 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, Bayern und Berlin. Die Nachbarländer von Niedersachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Niedersachsen | keine | 50 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. Mai bis 30. Juni | 70 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | keines |
| Thüringen | keine | 50 cm |
| Bayern | keine | keines |
| Berlin | keine | 75 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Wels in Niedersachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Wels in Niedersachsen kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Mit welchen Fischen wird Wels häufig verwechselt?
Wels wird gelegentlich mit Quappe verwechselt. Der Wels trägt zwei lange Barteln, also Bartfäden, an der Oberlippe und vier kürzere am Unterkiefer. Die Quappe hat nur einen langen Bartfaden am Kinn und zwei sehr kurze an den Nasenlöchern. Der Kopf des Welses ist breit und flach, sein Maul sehr groß. Die Quappe hat einen schmaleren Kopf. Für den Wels gibt es nur in einigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Die Quappe ist dagegen in jedem Land geschützt, je nach Land mit Mindestmaß, Schonzeit oder sogar über das ganze Jahr. Ein junger Wels mit kurzen Barteln kann einer Quappe ähneln. Wer eine Quappe für einen Wels hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Raubfische in Niedersachsen
Wie Wels gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Niedersachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Wels in Niedersachsen
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Wels in Niedersachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wie misst man Wels in Niedersachsen richtig?
In Niedersachsen messen Sie Wels von der Schnauzenspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Wann wurden die Regeln für Wels in Niedersachsen zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 22. Dezember 2005. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Gilt für Wels in Niedersachsen ein Höchstmaß?
Nein, für Wels gilt in Niedersachsen kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Gelten die Regeln für Wels auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.