Wann darf ich Quappe in Hamburg angeln?
Quappe dürfen Sie in Hamburg das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er zwischen 30 und 50 Zentimeter lang ist.
Für Quappe gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Bei Fragen zu Quappe in Hamburg hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises. Dort erfahren Sie auch, ob für ein einzelnes Gewässer Ausnahmen gelten.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Wie groß muss Quappe in Hamburg mindestens sein?
Quappe dürfen Sie nur mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 30 und 50 Zentimeter lang ist. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Schonzeit und Mindestmaß für Quappe in allen Ländern
Das Mindestmaß für Quappe reicht von 30 Zentimetern in Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis 40 Zentimetern in Bayern. Die längste Schonzeit hat Thüringen mit 151 Tagen vom 1. November bis 31. März, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 46 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Quappe in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen. Keine Schonzeit gilt in Hamburg, Niedersachsen, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Hamburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Hamburg | keine | 30 cm |
| Niedersachsen | keine | 35 cm |
| Schleswig-Holstein | 1. Januar bis 28. Februar | 35 cm |
| Baden-Württemberg | 1. November bis 28. Februar | 30 cm |
| Bayern | keine | 40 cm |
| Berlin | keine | 30 cm |
| Brandenburg | keine | 30 cm |
| Bremen | keine | 35 cm |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. Januar bis 15. Februar | 30 cm |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | 30 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 30 cm |
| Thüringen | 1. November bis 31. März | 30 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Hamburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Quappe in Hamburg kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Woran Sie Quappe erkennen
Eine Art, mit der Quappe häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Raubfische in Hamburg
Wie Quappe gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Hamburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Quappe in Hamburg
Wer kontrolliert die Schonzeit von Quappe in Hamburg?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Darf ich Quappe in Hamburg heute mitnehmen?
Ja, heute dürfen Sie Quappe in Hamburg mitnehmen, aber nur, wenn der Fisch zwischen 30 und 50 Zentimeter lang ist. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Wann wurden die Regeln für Quappe in Hamburg zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 1. Februar 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Mit welchen Fischen wird Quappe häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Quappe häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weicht die Schonzeit für Quappe in Hamburg von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Quappe weichen 13 der 15 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Hamburg ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.