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Wann darf ich Flussbarsch in Hamburg angeln?

Flussbarsch dürfen Sie in Hamburg das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er zwischen 10 und 35 Zentimeter lang ist.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
10 cm
Status heute
Nur mit passender Länge
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Für Flussbarsch gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.

Fischereiaufseher dürfen am Wasser Ihren Fang kontrollieren. Halten Sie Fischereischein und Angelkarte deshalb bereit, auch wenn Sie nur auf Flussbarsch angeln.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Welches Mindestmaß gilt für Flussbarsch in Hamburg?

Flussbarsch dürfen Sie nur mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 10 und 35 Zentimeter lang ist. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Wie weicht Hamburg bei Flussbarsch von den anderen Ländern ab?

Das Mindestmaß für Flussbarsch reicht von 10 Zentimetern in Hamburg bis 17 Zentimetern in Mecklenburg-Vorpommern. Eine Schonzeit von 104 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Hamburg, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Hamburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Flussbarsch in 6 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Hamburgkeine10 cm
Schleswig-Holsteinkeinekeines
Bayernkeinekeines
Berlinkeinekeines
Bremen1. Februar bis 15. Mai15 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine17 cm

Wie hoch ist das Bußgeld in Hamburg?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Flussbarsch in Hamburg kontrolliert

Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.

Wie unterscheidet sich Flussbarsch von ähnlichen Fischen?

Flussbarsch wird gelegentlich mit Zander verwechselt. Der Flussbarsch ist hochrückig und kompakt, mit kräftigen dunklen Querstreifen und einem schwarzen Fleck am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse. Der Zander ist lang und schlank, seine Streifen sind blasser, und der schwarze Fleck fehlt. Dafür hat der Zander spitze Fangzähne und große, trüb glänzende Augen. Bei Jungfischen ist der Fleck an der Rückenflosse das sicherste Merkmal. Für den Zander gelten fast überall eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Flussbarsch gibt es nur in wenigen Ländern ein Mindestmaß und fast nirgends eine Schonzeit. Wer einen jungen Zander für einen Flussbarsch hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.

Fahren Sie oft ins Nachbarland, prüfen Sie die Regeln dort für jede Art einzeln. Gleiche Fische haben dort häufig andere Fristen.

Weitere Raubfische in Hamburg

Wie Flussbarsch gehören diese Arten zu den Raubfischen. Auch für sie gelten in Hamburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Flussbarsch in Hamburg

Warum liegt die Schonzeit von Flussbarsch in genau diesen Monaten?

Für Flussbarsch gilt in Hamburg keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Flussbarsch in Hamburg?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Wie misst man Flussbarsch in Hamburg richtig?

In Hamburg messen Sie Flussbarsch von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Wann wurden die Regeln für Flussbarsch in Hamburg zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 1. Februar 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Mit welchen Fischen wird Flussbarsch häufig verwechselt?

Flussbarsch wird am häufigsten mit Zander verwechselt. Der Flussbarsch ist hochrückig und kompakt, mit kräftigen dunklen Querstreifen und einem schwarzen Fleck am Ende der ersten, stacheligen Rückenflosse. Der Zander ist lang und schlank, seine Streifen sind blasser, und der schwarze Fleck fehlt. Dafür hat der Zander spitze Fangzähne und große, trüb glänzende Augen. Bei Jungfischen ist der Fleck an der Rückenflosse das sicherste Merkmal.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Hamburg, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.