Wann darf ich Schleie in Sachsen angeln?
Schleie dürfen Sie in Sachsen das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 25 Zentimeter lang ist.
Für Schleie gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Die Landesregeln für Schleie gelten in Sachsen auch an Vereinsgewässern. Auf der Angelkarte können dort zusätzlich strengere Regeln stehen.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Wie groß muss Schleie in Sachsen mindestens sein?
Das Mindestmaß für Schleie beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Schonzeit und Mindestmaß für Schleie in allen Ländern
Das Mindestmaß für Schleie reicht von 25 Zentimetern in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein bis 26 Zentimetern in Bayern. Die längste Schonzeit hat Bayern mit 61 Tagen vom 1. Mai bis 30. Juni, die kürzeste Baden-Württemberg mit 47 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Sachsen | keine | 25 cm |
| Bayern | 1. Mai bis 30. Juni | 26 cm |
| Brandenburg | keine | 25 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 25 cm |
| Thüringen | keine | 25 cm |
| Baden-Württemberg | 15. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Berlin | keine | 25 cm |
| Hamburg | keine | 25 cm |
| Hessen | 1. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 25 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 25 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 25 cm |
| Saarland | keine | 25 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 25 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Schleie in Sachsen kontrolliert
Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.
Woran Sie Schleie erkennen
Eine Art, mit der Schleie häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Friedfische in Sachsen
Wie Schleie gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Schleie in Sachsen
Brauche ich für Schleie eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Schleie verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Gibt es für Schleie in Sachsen ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Schleie legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Gilt für Schleie in Sachsen ein Höchstmaß?
Nein, für Schleie gilt in Sachsen kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Darf ich Schleie in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Schleie nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Welches Mindestmaß gilt für Schleie in Sachsen?
Das Mindestmaß für Schleie beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Sachsen, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.