Wann darf ich Schleie im Saarland angeln?
Schleie dürfen Sie im Saarland das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 25 Zentimeter lang ist.
Für Schleie gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Schonzeit und Mindestmaß gelten für Schleie im Saarland bei jeder Angelart. Ob Sie mit Kunstköder, Fliege oder Pose fischen, ändert an den Regeln nichts.
Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.
Welches Mindestmaß gilt für Schleie im Saarland?
Das Mindestmaß für Schleie beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.
Was gilt für Schleie in den Nachbarländern vom Saarland?
Das Mindestmaß für Schleie reicht von 25 Zentimetern im Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bis 26 Zentimetern in Bayern. Die längste Schonzeit hat Bayern mit 61 Tagen vom 1. Mai bis 30. Juni, die kürzeste Baden-Württemberg mit 47 Tagen. Keine Schonzeit gilt im Saarland, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Saarland stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Saarland | keine | 25 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 25 cm |
| Baden-Württemberg | 15. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Bayern | 1. Mai bis 30. Juni | 26 cm |
| Berlin | keine | 25 cm |
| Brandenburg | keine | 25 cm |
| Hamburg | keine | 25 cm |
| Hessen | 1. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 25 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 25 cm |
| Sachsen | keine | 25 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 25 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 25 cm |
| Thüringen | keine | 25 cm |
Welches Bußgeld droht im Saarland bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Schleie im Saarland kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Woran Sie Schleie erkennen
Eine Art, mit der Schleie häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Friedfische im Saarland
Wie Schleie gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten im Saarland eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Schleie im Saarland
Warum liegt die Schonzeit von Schleie in genau diesen Monaten?
Für Schleie gilt im Saarland keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.
Brauche ich für Schleie eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Schleie verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Schleie im Saarland?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Gelten die Regeln für Schleie auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Darf ich Schleie im Saarland heute mitnehmen?
Ja, heute dürfen Sie Schleie im Saarland mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.