Wann darf ich Schleie in Baden-Württemberg angeln?
Schleie dürfen Sie in Baden-Württemberg vom 1. Juli bis zum 14. Mai angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 25 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 15. Mai und dauert bis zum 30. Juni.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Schleie dauert sie vom 15. Mai bis zum 30. Juni. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Die Landesregeln für Schleie gelten in Baden-Württemberg auch an Vereinsgewässern. Auf der Angelkarte können dort zusätzlich strengere Regeln stehen.
Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.
Wie groß muss Schleie in Baden-Württemberg mindestens sein?
Das Mindestmaß für Schleie beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Schonzeit und Mindestmaß für Schleie in allen Ländern
Das Mindestmaß für Schleie reicht von 25 Zentimetern in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bis 26 Zentimetern in Bayern. Die längste Schonzeit hat Bayern mit 61 Tagen vom 1. Mai bis 30. Juni, die kürzeste Baden-Württemberg mit 47 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Baden-Württemberg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 15. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Bayern | 1. Mai bis 30. Juni | 26 cm |
| Hessen | 1. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 25 cm |
| Berlin | keine | 25 cm |
| Brandenburg | keine | 25 cm |
| Hamburg | keine | 25 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 25 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 25 cm |
| Saarland | keine | 25 cm |
| Sachsen | keine | 25 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 25 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 25 cm |
| Thüringen | keine | 25 cm |
Welches Bußgeld droht in Baden-Württemberg bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Schleie in Baden-Württemberg kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Woran Sie Schleie erkennen
Eine Art, mit der Schleie häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Friedfische in Baden-Württemberg
Wie Schleie gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Baden-Württemberg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Schleie in Baden-Württemberg
Brauche ich für Schleie eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Schleie verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Wie misst man Schleie in Baden-Württemberg richtig?
In Baden-Württemberg messen Sie Schleie von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Weicht die Schonzeit für Schleie in Baden-Württemberg von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Schleie weichen 13 der 13 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Baden-Württemberg ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Mit welchen Fischen wird Schleie häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Schleie häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Gelten für Schleie an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Nein, für Schleie unterscheidet Baden-Württemberg nicht zwischen Küste und Binnenland.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.