Wann darf ich Schleie in Hessen angeln?
Schleie dürfen Sie in Hessen vom 1. Juli bis zum 30. April angeln und mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 25 und 45 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 1. Mai und dauert bis zum 30. Juni.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Schleie dauert sie vom 1. Mai bis zum 30. Juni. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.
Bei Fragen zu Schleie in Hessen hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises. Dort erfahren Sie auch, ob für ein einzelnes Gewässer Ausnahmen gelten.
Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.
Wie groß muss Schleie in Hessen mindestens sein?
Schleie dürfen Sie nur mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 25 und 45 Zentimeter lang ist. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Schonzeit und Mindestmaß für Schleie in allen Ländern
Das Mindestmaß für Schleie reicht von 25 Zentimetern in Hessen, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bis 26 Zentimetern in Bayern. Die längste Schonzeit hat Hessen mit 61 Tagen vom 1. Mai bis 30. Juni, die kürzeste Baden-Württemberg mit 47 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Hessen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Hessen | 1. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Baden-Württemberg | 15. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Bayern | 1. Mai bis 30. Juni | 26 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 25 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 25 cm |
| Thüringen | keine | 25 cm |
| Berlin | keine | 25 cm |
| Brandenburg | keine | 25 cm |
| Hamburg | keine | 25 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 25 cm |
| Saarland | keine | 25 cm |
| Sachsen | keine | 25 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 25 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 25 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Hessen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hessen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Schleie in Hessen kontrolliert
Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.
Woran Sie Schleie erkennen
Eine Art, mit der Schleie häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Friedfische in Hessen
Wie Schleie gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Hessen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Schleie in Hessen
Wie misst man Schleie in Hessen richtig?
In Hessen messen Sie Schleie von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Brauche ich für Schleie eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Schleie verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Schleie in Hessen?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Wann wurden die Regeln für Schleie in Hessen zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 16. Dezember 2025. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Gilt für Schleie in Hessen ein Höchstmaß?
Ja, für Schleie gilt in Hessen neben dem Mindestmaß von 25 Zentimetern ein Höchstmaß von 45 Zentimetern. Größere Fische setzen Sie zurück, weil sie für den Nachwuchs besonders wichtig sind.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.