Wann darf ich Schleie in Hamburg angeln?
Schleie dürfen Sie in Hamburg das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er zwischen 25 und 45 Zentimeter lang ist.
Für Schleie gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Wer im Grenzgebiet angelt, prüft die Regeln für Schleie in beiden Ländern, denn jedes Land legt sie selbst fest.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Welches Mindestmaß gilt für Schleie in Hamburg?
Schleie dürfen Sie nur mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 25 und 45 Zentimeter lang ist. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Wie weicht Hamburg bei Schleie von den anderen Ländern ab?
Das Mindestmaß für Schleie reicht von 25 Zentimetern in Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis 26 Zentimetern in Bayern. Die längste Schonzeit hat Bayern mit 61 Tagen vom 1. Mai bis 30. Juni, die kürzeste Baden-Württemberg mit 47 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Hamburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Hamburg | keine | 25 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 25 cm |
| Baden-Württemberg | 15. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Bayern | 1. Mai bis 30. Juni | 26 cm |
| Berlin | keine | 25 cm |
| Brandenburg | keine | 25 cm |
| Hessen | 1. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 25 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 25 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 25 cm |
| Saarland | keine | 25 cm |
| Sachsen | keine | 25 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 25 cm |
| Thüringen | keine | 25 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Hamburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Schleie in Hamburg kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran Sie Schleie erkennen
Eine Art, mit der Schleie häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Friedfische in Hamburg
Wie Schleie gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Hamburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Schleie in Hamburg
Welches Mindestmaß gilt für Schleie in Hamburg?
Schleie dürfen Sie nur mitnehmen, wenn der Fisch zwischen 25 und 45 Zentimeter lang ist. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.
Gilt für Schleie in Hamburg ein Höchstmaß?
Ja, für Schleie gilt in Hamburg neben dem Mindestmaß von 25 Zentimetern ein Höchstmaß von 45 Zentimetern. Größere Fische setzen Sie zurück, weil sie für den Nachwuchs besonders wichtig sind.
Wie misst man Schleie in Hamburg richtig?
In Hamburg messen Sie Schleie von der Schnauzenspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Darf ich Schleie in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Schleie nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Schleie in Hamburg?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Hamburg, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.