Wann darf ich Schleie in Berlin angeln?
Schleie dürfen Sie in Berlin das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 25 Zentimeter lang ist.
Für Schleie gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Bei Fragen zu Schleie in Berlin hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises. Dort erfahren Sie auch, ob für ein einzelnes Gewässer Ausnahmen gelten.
Beim Grundangeln vom Ufer gelten Schonzeit und Mindestmaß genauso wie beim Spinnfischen. Auch wer einen Fisch nur kurz anhakt und gleich zurücksetzt, muss sie beachten.
Wie groß muss Schleie in Berlin mindestens sein?
Das Mindestmaß für Schleie beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.
Wie weicht Berlin bei Schleie von den anderen Ländern ab?
Das Mindestmaß für Schleie reicht von 25 Zentimetern in Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen bis 26 Zentimetern in Bayern. Die längste Schonzeit hat Bayern mit 61 Tagen vom 1. Mai bis 30. Juni, die kürzeste Baden-Württemberg mit 47 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die Nachbarländer von Berlin stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Berlin | keine | 25 cm |
| Brandenburg | keine | 25 cm |
| Baden-Württemberg | 15. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Bayern | 1. Mai bis 30. Juni | 26 cm |
| Hamburg | keine | 25 cm |
| Hessen | 1. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 25 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 25 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 25 cm |
| Saarland | keine | 25 cm |
| Sachsen | keine | 25 cm |
| Sachsen-Anhalt | keine | 25 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 25 cm |
| Thüringen | keine | 25 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Schleie in Berlin?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Berlin ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Schleie in Berlin kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran Sie Schleie erkennen
Eine Art, mit der Schleie häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Friedfische in Berlin
Wie Schleie gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Berlin eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Schleie in Berlin
Gilt für Schleie in Berlin ein Höchstmaß?
Nein, für Schleie gilt in Berlin kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Warum liegt die Schonzeit von Schleie in genau diesen Monaten?
Für Schleie gilt in Berlin keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Schleie in Berlin?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Berlin ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Gelten die Regeln für Schleie auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Wann wurden die Regeln für Schleie in Berlin zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 27. Oktober 2025. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Fischereiverordnung von Berlin, dazu kommen die Bedingungen Ihrer Angelkarte.