Wann darf ich Schneider in Sachsen angeln?
Schneider dürfen Sie in Sachsen an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Schneider ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Die Landesregeln für Schneider gelten in Sachsen auch an Vereinsgewässern. Auf der Angelkarte können dort zusätzlich strengere Regeln stehen.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Schonzeit und Mindestmaß für Schneider in allen Ländern
Das ganze Jahr geschont ist Schneider in Sachsen, Bayern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
| Baden-Württemberg | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Bremen | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Schneider in Sachsen kontrolliert
Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.
Woran erkennen Sie Schneider sicher?
Schneider wird gelegentlich mit Ukelei verwechselt. Den Schneider erkennen Sie an der Seitenlinie, also der feinen Linie entlang der Körperseite. Sie ist oben und unten von einer dunklen Punktreihe eingefasst und sieht aus wie eine Naht. Der Ukelei fehlt diese Naht. Der Schneider hat außerdem einen dickeren Kopf und orange Flossenansätze. Der Schneider ist in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Für die Ukelei gibt es keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Wer einen Schneider für eine Ukelei hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.
Weitere Friedfische in Sachsen
Wie Schneider gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Schneider in Sachsen
Gibt es für Schneider in Sachsen ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Schneider legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Wann ist Schneider in Sachsen geschont?
Schneider ist in Sachsen das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Warum liegt die Schonzeit von Schneider in genau diesen Monaten?
Schneider ist in Sachsen das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.
Weicht die Schonzeit für Schneider in Sachsen von anderen Bundesländern ab?
Nein, alle 11 anderen Länder, die Schneider eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Sachsen.
Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Schneider in Sachsen?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Sachsen in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.