Wann darf ich Schleie in Sachsen-Anhalt angeln?
Schleie dürfen Sie in Sachsen-Anhalt das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 25 Zentimeter lang ist.
Für Schleie gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.
Schonzeit und Mindestmaß gelten für Schleie in Sachsen-Anhalt bei jeder Angelart. Ob Sie mit Kunstköder, Fliege oder Pose fischen, ändert an den Regeln nichts.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Welches Mindestmaß gilt für Schleie in Sachsen-Anhalt?
Das Mindestmaß für Schleie beträgt 25 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zur Schwanzspitze.
Schonzeit und Mindestmaß für Schleie in allen Ländern
Das Mindestmaß für Schleie reicht von 25 Zentimetern in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein bis 26 Zentimetern in Bayern. Die längste Schonzeit hat Bayern mit 61 Tagen vom 1. Mai bis 30. Juni, die kürzeste Baden-Württemberg mit 47 Tagen. Keine Schonzeit gilt in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Sachsen-Anhalt stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Sachsen-Anhalt | keine | 25 cm |
| Brandenburg | keine | 25 cm |
| Sachsen | keine | 25 cm |
| Thüringen | keine | 25 cm |
| Baden-Württemberg | 15. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Bayern | 1. Mai bis 30. Juni | 26 cm |
| Berlin | keine | 25 cm |
| Hamburg | keine | 25 cm |
| Hessen | 1. Mai bis 30. Juni | 25 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine | 25 cm |
| Nordrhein-Westfalen | keine | 25 cm |
| Rheinland-Pfalz | keine | 25 cm |
| Saarland | keine | 25 cm |
| Schleswig-Holstein | keine | 25 cm |
Was kostet ein Verstoß bei Schleie in Sachsen-Anhalt?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Schleie in Sachsen-Anhalt kontrolliert
Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.
Woran Sie Schleie erkennen
Eine Art, mit der Schleie häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weitere Friedfische in Sachsen-Anhalt
Wie Schleie gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Sachsen-Anhalt eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Schleie in Sachsen-Anhalt
Wie misst man Schleie in Sachsen-Anhalt richtig?
In Sachsen-Anhalt messen Sie Schleie von der Schnauzenspitze bis zur Schwanzspitze. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Mit welchen Fischen wird Schleie häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Schleie häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Darf ich Schleie in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Schleie nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Brauche ich für Schleie eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Schleie verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Gilt für Schleie in Sachsen-Anhalt ein Höchstmaß?
Nein, für Schleie gilt in Sachsen-Anhalt kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Sachsen-Anhalt in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.