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Wann darf ich Karpfen in Sachsen-Anhalt angeln?

Karpfen dürfen Sie in Sachsen-Anhalt das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 35 Zentimeter lang ist.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
35 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Für Karpfen gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.

Karpfen ist in Sachsen-Anhalt eigens geregelt. Wer im Grenzgebiet angelt, sollte deshalb auch die Regeln des Nachbarlandes kennen.

Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.

Wie groß muss Karpfen in Sachsen-Anhalt mindestens sein?

Das Mindestmaß für Karpfen beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zur Schwanzspitze.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Schonzeit und Mindestmaß für Karpfen in allen Ländern

Das Mindestmaß für Karpfen reicht von 35 Zentimetern in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein bis 45 Zentimetern in Hessen. Eine Schonzeit von 78 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Sachsen, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Sachsen-Anhalt stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Karpfen in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Sachsen-Anhaltkeine35 cm
Brandenburgkeine35 cm
Sachsenkeine40 cm
Thüringenkeine35 cm
Baden-Württembergkeine35 cm
Bayernkeine35 cm
Berlinkeine35 cm
Hamburgkeine35 cm
Hessen15. März bis 31. Mai45 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine40 cm
Nordrhein-Westfalenkeine35 cm
Rheinland-Pfalzkeine35 cm
Saarlandkeine35 cm
Schleswig-Holsteinkeine35 cm

Welches Bußgeld droht in Sachsen-Anhalt bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Karpfen in Sachsen-Anhalt kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Woran Sie Karpfen erkennen

Eine Art, mit der Karpfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Sind Sie bei der Art unsicher, vergleichen Sie die Merkmale der Verwechslungsart. Im Zweifel setzen Sie den Fisch zurück, statt eine geschützte Art mitzunehmen.

Weitere Friedfische in Sachsen-Anhalt

Wie Karpfen gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Sachsen-Anhalt eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Karpfen in Sachsen-Anhalt

Wie misst man Karpfen in Sachsen-Anhalt richtig?

In Sachsen-Anhalt messen Sie Karpfen von der Schnauzenspitze bis zur Schwanzspitze. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.

Wann ist Karpfen in Sachsen-Anhalt geschont?

Karpfen ist in Sachsen-Anhalt nicht geschont, es gilt keine Schonzeit. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Warum liegt die Schonzeit von Karpfen in genau diesen Monaten?

Für Karpfen gilt in Sachsen-Anhalt keine Schonzeit. Geschützt wird die Art über das Mindestmaß.

Brauche ich für Karpfen eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Karpfen verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Weicht die Schonzeit für Karpfen in Sachsen-Anhalt von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Karpfen weichen 10 der 13 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Sachsen-Anhalt ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.