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Wann darf ich Nase im Saarland angeln?

Nase dürfen Sie im Saarland vom 16. Juni bis zum 14. März angeln und mitnehmen, wenn der Fisch mindestens 35 Zentimeter lang ist. Die nächste Schonzeit beginnt am 15. März und dauert bis zum 15. Juni.

Schonzeit
15. März bis 15. Juni
Mindestmaß
35 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Nase dauert sie vom 15. März bis zum 15. Juni. Schonzeiten sollen die Fische in ihrer Laichzeit schützen.

JFMAMJJASONDheute
SchonzeitMitnehmen erlaubt

Schonzeit und Mindestmaß gelten für Nase im Saarland bei jeder Angelart. Ob Sie mit Kunstköder, Fliege oder Pose fischen, ändert an den Regeln nichts.

Beim Eisangeln gelten dieselben Regeln wie im Sommer. Ein Fisch, der in der Schonzeit anbeißt, kommt sofort zurück ins Wasser.

Ab welcher Länge darf Nase im Saarland mit?

Das Mindestmaß für Nase beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Wie weicht das Saarland bei Nase von den anderen Ländern ab?

Das Mindestmaß für Nase reicht von 25 Zentimetern in Hessen bis 40 Zentimetern in Sachsen. Die längste Schonzeit hat das Saarland mit 93 Tagen vom 15. März bis 15. Juni, die kürzeste Rheinland-Pfalz mit 47 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Nase in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Saarland stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Nase in 13 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Saarland15. März bis 15. Juni35 cm
Rheinland-Pfalz15. März bis 30. April30 cm
Baden-Württemberg15. März bis 31. Mai35 cm
Bayern1. März bis 30. April30 cm
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Hessen15. März bis 30. April25 cm
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahrkeines
Niedersachsendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalen1. März bis 30. April30 cm
Sachsendas ganze Jahr40 cm
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht im Saarland bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Nase im Saarland kontrolliert

Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.

Woran erkennen Sie Nase sicher?

Nase wird gelegentlich mit Zährte verwechselt. Die Nase und die Zährte unterscheiden Sie am besten am Maul. Die Nase hat einen geraden, quer stehenden Mund mit einer harten, hornigen Kante an der Unterlippe. Die Zährte hat einen hufeisenförmig gebogenen Mund mit weicher Unterlippe. Außerdem hat die Nase rötliche Flossen, die Zährte nicht. Welche der beiden Arten strenger geschützt ist, hängt vom Bundesland ab. In den meisten Ländern ist die Zährte das ganze Jahr geschont, die Nase nur in einigen. In wenigen Ländern ist es umgekehrt, dort ist die Nase strenger geschützt. Eine Verwechslung kann deshalb in beide Richtungen zu einem Verstoß führen.

Ihre Angelkarte kann strengere Regeln enthalten als die Landesverordnung, etwa ein höheres Mindestmaß. Diese Regeln gelten zusätzlich.

Weitere Friedfische im Saarland

Wie Nase gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten im Saarland eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Nase im Saarland

Welches Mindestmaß gilt für Nase im Saarland?

Das Mindestmaß für Nase beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse.

Wann ist Nase im Saarland geschont?

Nase ist im Saarland vom 15. März bis zum 15. Juni geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Gelten für Nase an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Nase unterscheidet das Saarland nicht zwischen Küste und Binnenland.

Brauche ich für Nase eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Nase verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Was kostet ein Verstoß gegen die Schonzeit von Nase im Saarland?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.