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Wann darf ich Schmerle in Hamburg angeln?

Schmerle dürfen Sie in Hamburg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
10.000 Euro

Schmerle ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Schmerle ist in Hamburg eigens geregelt. Wer im Grenzgebiet angelt, sollte deshalb auch die Regeln des Nachbarlandes kennen.

Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.

Schonzeit und Mindestmaß für Schmerle in allen Ländern

Das ganze Jahr geschont ist Schmerle in Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Hamburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Schmerle in 7 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Hamburgdas ganze Jahrkeines
Berlindas ganze Jahrkeines
Brandenburgdas ganze Jahrkeines
Bremendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Sachsendas ganze Jahrkeines
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahrkeines

Welches Bußgeld droht in Hamburg bei einem Verstoß?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Schmerle in Hamburg kontrolliert

Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.

Woran Sie Schmerle erkennen

Eine Art, mit der Schmerle häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Messen Sie jeden Fisch direkt nach dem Fang. Ein toter Fisch unter dem Mindestmaß lässt sich nicht mehr zurücksetzen.

Weitere Friedfische in Hamburg

Wie Schmerle gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Hamburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Schmerle in Hamburg

Brauche ich für Schmerle eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Schmerle verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Warum liegt die Schonzeit von Schmerle in genau diesen Monaten?

Schmerle ist in Hamburg das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.

Gelten für Schmerle an der Küste andere Regeln als im Binnenland?

Nein, für Schmerle unterscheidet Hamburg nicht zwischen Küste und Binnenland.

Wer kontrolliert die Schonzeit von Schmerle in Hamburg?

Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.

Gibt es für Schmerle in Hamburg ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Schmerle legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.