Wann darf ich Schneider in Baden-Württemberg angeln?
Schneider dürfen Sie in Baden-Württemberg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Schneider ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Schneider ist in Baden-Württemberg eigens geregelt. Wer im Grenzgebiet angelt, sollte deshalb auch die Regeln des Nachbarlandes kennen.
Beim Ansitz haben Sie meist Zeit, einen Fisch in Ruhe zu bestimmen und zu messen. Nutzen Sie sie, bevor Sie ihn mitnehmen.
Wie weicht Baden-Württemberg bei Schneider von den anderen Ländern ab?
Das ganze Jahr geschont ist Schneider in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Baden-Württemberg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Bremen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Baden-Württemberg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Schneider in Baden-Württemberg kontrolliert
Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.
Wie unterscheidet sich Schneider von ähnlichen Fischen?
Schneider wird gelegentlich mit Ukelei verwechselt. Den Schneider erkennen Sie an der Seitenlinie, also der feinen Linie entlang der Körperseite. Sie ist oben und unten von einer dunklen Punktreihe eingefasst und sieht aus wie eine Naht. Der Ukelei fehlt diese Naht. Der Schneider hat außerdem einen dickeren Kopf und orange Flossenansätze. Der Schneider ist in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Für die Ukelei gibt es keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Wer einen Schneider für eine Ukelei hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.
Weitere Friedfische in Baden-Württemberg
Wie Schneider gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Baden-Württemberg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Schneider in Baden-Württemberg
Weicht die Schonzeit für Schneider in Baden-Württemberg von anderen Bundesländern ab?
Nein, alle 11 anderen Länder, die Schneider eigens regeln, haben dieselbe Schonzeit und dasselbe Mindestmaß wie Baden-Württemberg.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Schneider in Baden-Württemberg?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Gibt es für Schneider in Baden-Württemberg ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Schneider legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Darf ich Schneider in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Schneider nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Gelten die Regeln für Schneider auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.