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Wann darf ich Karpfen in Thüringen angeln?

Karpfen dürfen Sie in Thüringen das ganze Jahr angeln, eine Schonzeit gibt es nicht. Mitnehmen dürfen Sie den Fisch, wenn er mindestens 35 Zentimeter lang ist.

Schonzeit
keine
Mindestmaß
35 cm
Status heute
Erlaubt
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Für Karpfen gibt es keine Schonzeit. Ob Sie den Fisch mitnehmen dürfen, hängt allein von der Länge ab. Das Mindestmaß soll dafür sorgen, dass sich ein Tier mindestens einmal fortpflanzen konnte, bevor es mitgenommen wird.

Die Landesregeln für Karpfen gelten in Thüringen auch an Vereinsgewässern. Auf der Angelkarte können dort zusätzlich strengere Regeln stehen.

Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.

Ab welcher Länge darf Karpfen in Thüringen mit?

Das Mindestmaß für Karpfen beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Messregel: von der Schnauzenspitze bis zum Ende der SchwanzflosseSchnauzenspitzeSchwanzflossenende

Was gilt für Karpfen in den Nachbarländern von Thüringen?

Das Mindestmaß für Karpfen reicht von 35 Zentimetern in Thüringen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein bis 45 Zentimetern in Hessen. Eine Schonzeit von 78 Tagen gilt in 1 Ländern. Keine Schonzeit gilt in Thüringen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Die Nachbarländer von Thüringen stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.

Schonzeit und Mindestmaß für Karpfen in 14 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Thüringenkeine35 cm
Bayernkeine35 cm
Hessen15. März bis 31. Mai45 cm
Sachsenkeine40 cm
Sachsen-Anhaltkeine35 cm
Baden-Württembergkeine35 cm
Berlinkeine35 cm
Brandenburgkeine35 cm
Hamburgkeine35 cm
Mecklenburg-Vorpommernkeine40 cm
Nordrhein-Westfalenkeine35 cm
Rheinland-Pfalzkeine35 cm
Saarlandkeine35 cm
Schleswig-Holsteinkeine35 cm

Wie hoch ist das Bußgeld in Thüringen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Thüringen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Karpfen in Thüringen kontrolliert

Am Wasser kontrollieren Fischereiaufseher, ob Sie die Regeln einhalten. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt. Ihre Angelkarte kann zusätzlich strengere Regeln setzen.

Woran Sie Karpfen erkennen

Eine Art, mit der Karpfen häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Die Schonzeit verbietet das Fangen und Mitnehmen in dieser Zeit. Einen Fisch, den Sie vorher erlaubt gefangen und eingefroren haben, dürfen Sie behalten.

Weitere Friedfische in Thüringen

Wie Karpfen gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Thüringen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Karpfen in Thüringen

Wann wurden die Regeln für Karpfen in Thüringen zuletzt geändert?

Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 2. Juli 2024. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Gibt es für Karpfen in Thüringen ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Karpfen legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Welches Mindestmaß gilt für Karpfen in Thüringen?

Das Mindestmaß für Karpfen beträgt 35 Zentimeter. Gemessen wird von der Schnauzenspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse.

Darf ich Karpfen in Thüringen heute mitnehmen?

Ja, heute dürfen Sie Karpfen in Thüringen mitnehmen, wenn der Fisch das Mindestmaß erreicht. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.

Wann ist Karpfen in Thüringen geschont?

Karpfen ist in Thüringen nicht geschont, es gilt keine Schonzeit. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.